Weiterleitung von Nutzungsrechte an Dritte ?

Weiterleitung von Nutzungstrechte an Dritte ist das Erlaubt ?

Ich hab Ein Bild an Die XXX GmbH Verkauft.

nun 2 Jahe später sehe ich mein Bild auf einem Prospekt.
Der Prospekt war von einem anderen Unternehmen.

Mein Bild wurde von einem Unternehmen zum Anderen Weiter gegeben.
Und das Ohne mich über die Veröffentlichung meines Bildes zu Informieren.Allerdings Steht mein Name im Impressum. Die Firma an die ich Das Foto verkauft Habe wurde dort nicht aufgeführt.

Im Vertrag stehen Folgende Zeilen :

Wie Vereinbart erwirbt die XXX GmbH die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Folgenden Fotos:

1.Foto 1
2.Foto 2

Die XXX GmbH wird bei einer Veröffentlichung meinen Namen nennen.
Die XXX GmbH ist damit einverstanden, dass ich die beiden Fotos zu Ausstellungszwecke auf Meine Foto Homepage ( www.Hier der Name Der Homepage.de) verwenden darf.

Für den Ankauf Berechne ich einen Pauschalpreis von 200€.

Im Vertrag steht Nichts von einem Exklusivrecht.
Auch habe ich keinen Vertrag mit Dem Unternehmen von dem Der Prospekt mit meinem Foto ist.
Steht mir Geld zu ? Habe ich ein Recht darauf ?
Habe ich mein Urheberrecht Verkauft ?
Geht das überhaupt ???

Falls mir wirklich Geld zustehen sollte,
Wo im Grundgesetz oder im BGB steht das ?

Vielen Dank im Voraus =D

Hallo Henry,

wirklich erschöpfende Auskunft kann ich Dir nicht geben, aber so viel weiß ich:

  1. Urheberrechte können nicht verkauft werden. Urheber bist und bleibst Du.

  2. Nutzungsrechte können verkauft werden und hier kommt es auf den Umfang an. Es muss irgendwo im Vertrag (oder in den AGBs der Firma?)genauer definiert sein, was (in Deinem Fall) „uneingeschränkte Nutzungsrechte“ heißt bzw. nicht heißt. Bei einem sogenannten „total buy out“ kann die bezahlende Firma mit dem Foto machen was sie will. Alles andere muss genauer definiert werden.

Als erstes würde ich mit der Firma, die das Bild gekauft hat klären, wie die das sehen. Vielleicht bezahlen sie ja freiwillig oder können Dich davon überzeugen, dass sie im Recht sind, wenn sie Dich nicht bezahlen. Kommt ihr zu keiner Eingung hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.

schöne Grüsse
L.

vielen lieben Dank =D