Guten Tag,
angenommen jemand hat seinen Tiefgaragenstellplatz zum 31.12. gekündigt, kann der Vermieter diesen schon vorher weitervermieten und auch schon vorher die Herausgabe der Schlüssel verlangen?
Hallo,
angenommen jemand hat seinen Tiefgaragenstellplatz zum 31.12.
gekündigt, kann der Vermieter diesen schon vorher
weitervermieten und auch schon vorher die Herausgabe der
Schlüssel verlangen?
weder weitervermieten noch Schlüssel verlangen.
Gruß
Joschi