Weiterverarbeitung von Produkten

Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wenn ich ein Produkt erwerbe, das nicht geschützt ist, darf ich es doch selber weiterverarbeiten und wieder in den Verkehr bringen, oder?

Wenn ich Pfeffer kaufe ist ja klar, dass ich den nicht roh zu mir nehme, sondern weiterverarbeite und/oder gewerblich nutze, aber das liegt ja in der Natur des Pfeffers.

Wenn ich jetzt aber z.B. Regenschirme kaufe und diese neu bespanne mit und mit meinem eigenen Design versehe, kann der Schirmhersteller dann Einspruch erheben? Denn auf einen 0815 Regenschirm kann kam ja kein Geschmacksmuster anmelden o.Ä. Natürlich erwähne ich den Herstelle nicht und entferne alles was auf ihn hindeutet. Natürlich muss ich als „neuer“ Hersteller dann auch für das Produkt haften und die Verantwortung übernehmen. Aber kann er mich auf Unterlassung verklagen? Welche Strafen sind zu erwarten?

Gruß

Elch

hallo,

so ganz verstehe ich den sinn der frage nicht.
warum kaufst du nicht einfach die 0815-schirme MIT deinem motiv, logo, werbung oder was auch immer, und der hersteller gewährleistet DIR?

z.b. hier: http://www.schneider.de/schneider/controller/ipage?g…

gruß
ann

Hi,
Danke für deine Antwort.
Es war nur ein Beispiel um klarzumachen, was ich meine, mir geht es nicht um Regenschirme, nur ums Prinzip.

Wenn du dir meinen Post nochmals durchliest sollte es eigentlich klar sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn du dir meinen Post nochmals durchliest sollte es
eigentlich klar sein.

danke für die ohrfeige und sorry, dass ich dir helfen wollte.

Hallo,

ich habe eine Frage. Wenn ich ein Produkt erwerbe, das nicht
geschützt ist, darf ich es doch selber weiterverarbeiten und
wieder in den Verkehr bringen, oder?

Wenn ich Pfeffer kaufe ist ja klar, dass ich den nicht roh zu
mir nehme, sondern weiterverarbeite und/oder gewerblich nutze,
aber das liegt ja in der Natur des Pfeffers.

Klar, da es sich um einen Rohstoff handelt. Ein Maschinenbauer darf schließlich auch Stahl und andere Halbzeuge verwenden und muss nicht erstmal Erz schürfen.

Wenn ich jetzt aber z.B. Regenschirme kaufe und diese neu
bespanne mit und mit meinem eigenen Design versehe, kann der
Schirmhersteller dann Einspruch erheben? Denn auf einen 0815
Regenschirm kann kam ja kein Geschmacksmuster anmelden o.Ä.
Natürlich erwähne ich den Herstelle nicht und entferne alles
was auf ihn hindeutet. Natürlich muss ich als „neuer“
Hersteller dann auch für das Produkt haften und die
Verantwortung übernehmen. Aber kann er mich auf Unterlassung
verklagen? Welche Strafen sind zu erwarten?

Bei einem Endprodukt ist das m.E. nicht ganz so einfach.

Wenn Du, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, das ganze als Dienstleistung anbieten würdest (pimp your Regenschirm) sollte es keine Probleme geben.

Selbst wenn Du die einzelnen Komponenten des Regenschirmherstellers als Ersatzteile erwirbst, zusammenbaust und dann veränderst solltest Du damit durchkommen.

Aber ich an Deiner Stelle würde Deinen Artikel eher in der Abteilung Recht posten. Die Frage ist doch sehr juristisch.

Gruß
Deborah