wenn jemand z.B. einen Laptop gewinnt und diesen nicht benötigt, da er nicht das entsprechende Betriebssystem enthält und dann nicht brauchbar ist, möchte man ihn gerne weiter veräußern.
Das Unternehmen, welches das Gerät verlost hat, weigert sich aber die Rechnung herauszugeben, da es der Meinung ist, dass es ein Gewinn ist und deshalb nicht weiterverkauft werden darf. Es soll als „Belohnung“ gesehen werden.
In einem solchen Fall ist ja ein Weiterverkauf nicht möglich, da zu einem der neue Besitzer keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, zum anderen der Verkäufer sich womöglich der Hehlerei verdächtigt macht.
Hätte man in einem solchen Fall die Möglichkeit die Rechnung einzufordern? Denn das Laptop ist ja schließlich das „neue Eigentum“ des Gewinners.
Das Unternehmen, welches das Gerät verlost hat, weigert sich
aber die Rechnung herauszugeben, da es der Meinung ist, dass
es ein Gewinn ist und deshalb nicht weiterverkauft werden
darf. Es soll als „Belohnung“ gesehen werden.
In einem solchen Fall ist ja ein Weiterverkauf nicht möglich,
da zu einem der neue Besitzer keine Gewährleistungsansprüche
geltend machen kann, zum anderen der Verkäufer sich womöglich
der Hehlerei verdächtigt macht.
Quatsch. Der Gewinner schuldet dem Käufer Gewährleistung. Du meinst wahrscheinlich Hersteller-Garantie. Die gibt es dann ggf. nicht. Hehlerei scheidet auch aus, weil der Gewinner ja durch den Schriftverkehr mit dem Unternehmen nachweisen kann, dass er das Teil gewonnen hat.
Hätte man in einem solchen Fall die Möglichkeit die Rechnung
einzufordern? Denn das Laptop ist ja schließlich das „neue
Eigentum“ des Gewinners.
Nein. Wenn du etwas verschenkst, musst du ja auch keine Rechnung des Kaufs mitliefern.
Du
meinst wahrscheinlich Hersteller-Garantie. Die gibt es dann
ggf. nicht.
Ob die vielleicht mithilfe der Gewinnbenachrichtigung geltend gemacht werden kann?
Vielleicht einigt man sich auch darauf, dass der Verkäufer im Falle eine Garantiefalls die Garantie in Anspruch nimmt für den Käufer. Ist allerdings umständlich…