Weiterverkauf in Onlineshop

Hallo

ich haben eine Frage zum Weiterverkauf von Lebensmitteln/ Produkten.
Darf ein Unternehmen, unter der Prämisse eines Gewerbescheins, Lebensmittel - die selbst im Einzelhandel erworben wurden - online weiterverkaufen?
Ich weiß, dass Unternehmen Produkte aus dem Großhandel bedenkenlos weiterverkaufen darf. Ob dies jedoch auch für Produkte, die bereits im Einzelhandel geführt werden ebenso ist, konnte mir bis dato noch niemand beantworten.

Viele Grüße
Mark77

Tut mir leid, vom food vertrieb hate ich keine ahnung
gruss martin

Hi,
also, ich vermute jetz mal:
Viele sog. Floh-/Trödelmarkthändler kaufen auch teilweise Ihre Waren im EH um sie weiter zu veräußern. Was sollte also dagegen sprechen, dies auch im Onlineshop zu Tun? Einzige was dagegen spräche, sind vorschriften, die die Lagerung der Ware regeln. Also darf es keine verderbliche Ware sein, die best. Lagerausstattungen benötigt. Konserven oder z. B. Kaffee - so denke ich - kann man durchaus online veräußern. Beim Kaffee ist nur zu Bedenken, dass Du - je verkauftem Kilo Kaffee - ca. 2,50,- Kaffeesteuer an den Fiskus abdrücken mußt. Sonst seh ich bei diesem Vorhaben keine Probleme. Viel Erfolg!
SpeedyDo

Hallo Mark77,

m.E. ist dies möglich, es keine wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Einschränkung hierfür (z.B. keine Irreführung des Kunden).

Ob das wirtschaftlich Sinn macht, ist etwas anderes, denn die Preise im Einzelhandel liegen ja über denen des Großhandels.

Gruss, Sascha

Hi,
vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mit damit ein ganzes Stück weitergeholfen.

Gruß Mark

Hallo Sascha,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Teilweise ist der Einzelhandel günstiger als der Großhandel (SB Union, Shaper). Dies hat mich auch sehr gewundert.
Ich bin jedoch noch auf der Suche nach einem Großhandel, bei dem der EH Produkte/ Lebensmittel mit Verpackungsgrößen für den Endverbraucher kauft.

Gruß Mark77

Tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen.

Grundsätzlich sehe ich da kein Problem. Die Frage ist, ob sich das lohnt, weil im Gegensatz zum Großhandel ja dann die Umsatzsteuer doppelt anfällt.
Ein Problem, dass mir einfällt, ist das manche Händler Exklusivverträge mit Lieferanten haben, die so ja umgangen würden. B
Bei Textilien hat dies bei Ebay schon oft zu Konflikten geführt.

Hi, habe keine Ahnung.Gruß

Hallo Mark,

warum sollte das verboten sein.

Ich kenne kein solches Verbot.
Man muss sich allerdings fragen, wie man die Haltbarkeit und Beschaffenheit die ja bei Ware einwandfrei sein muss garantieren will.
Also sorgfältige Verpackung und das die Ware noch geniessbar ist wenn sie beim Kunden ankommt.
UND: Macht das überhaupt wirtschaftlich einen Sinn ???

Das musst Du Dir selbst beantworten.

mfg

Hallo Mark77,

deine Frage ist m.E. im Handelsrecht nicht geregelt, vielmehr ist hier die Grundlage das Lebensmittelgesetz bzw. deren Verordnung im Bezug auf Lebensmittelüberwachung und -kontrolle. ich denke das hier auch eine Konzession vorhanden sein muss.

Leider kann ich dir hier nicht konkrete Aussagen geben, da es zu spezifisch ist.

viele Grüße
E.K.

Hallo Mark77,
zu Deiner Frage habe ich keine Antwort, leider kann ich hier nicht weiterhelfen!!!
Gruß gotte

Hej. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas nicht legal sein sollte. Die Ware muß selbstredent einwandfrei sein. Kenne kein Gesetz dass das verbietet.
Aber belegen kann ich es nicht. K.-H.Spitz.

Hierzu kann ich leider keine sachkundige Auskunft geben.

Hallo Mark77,
ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand im Einzelhandel erworbene Ware nicht verkaufen (oder verschenken) darf. Warum sollte das verboten sein?

Hallo Mark77,

ich würde mich der Meinung von „Der Rene“ anschließen. Theoretisch sollte es kein Problem sein, aber das Markenrechte könnte Probleme machen.
Wenn Du vorhast, mit Deinem Online-Shop Deinen Lebensunterhalt zu verdienen, würde ich Dir zu einer Rechtsberatung raten. Da können alle Unklarheiten beseitigt werden. Und Du läufst nicht Gefahr eine teure Abmahnung gleich am Anfang der Existenzgründung zu bekommen. Dann ist der Traum der Selbstständigkeit schnell beendet. Investiere die paar Euro und Du bist auf der sicheren Seite.

Gruß
maeusl1976

alles, was nicht verboten ist (z. b. medikamente, die z. b. apothekenpflichtig sind, o.ä.) ist zunaechst einmal erlaubt (so lange es nicht gegen geltendes recht verstösst).
ich wüsste nicht, was gegen einen weiterverkauf (auch von lebensmitteln) sprechen könnte.

da ich aber weder jura studiert habe und auch beruflich nichts mit dem thema zu tun habe, sind diese infos / antworten natürlich ohne gewähr.