Halllo bailey,
jetzt muss ich doch mal etwas fragen, ich muss gleich dazu
schreiben, dass ich Laie bin und mein Halbwissen noch von der
Berufsschule habe:
Wie sieht es in diesem Fall mit dem „gutgläubigen
Eigentumserwerb“ aus?
Bin gespannt auf eine Antwort
Aus meiner Antwort an Kevin Poppen wirst Du leider erkennen müssen, dass ich eine völlig andere Stellung zu Vorgang von Marie einnehme als Kevin. Ich kann keinen gutgläubigen Erwerb erkennen. Warum ? Wenn ein Käufer den Verdacht hat, dass der Verkäufer möglicherweise nicht bezahlte Möbel verkaufen will und die Möglichkeit in Betracht zieht, dass er seine Schulden nicht bezahlt, nimmt er zumindest billigend in Kauf, dass durch eine Unterschlagung ein Schaden entstehen kann.
Wenn also Marie die Möbel kauft, obwohl sie schon heute den Verdacht hat, dass etwas mit dem Verkauf der Möbel nicht richtig sein könnte, kann sie sich nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen, sondern ist sogar verpflichtet, um persönlichen Schaden abzuwenden, sich die Bestätigung geben zu lassen, dass die Möbel vollständig bezahlt sind und keine Eigentumsansprüche vom Händler bestehen. (zwar ist richtig, dass solange sie den Verdacht nicht ausspricht, ihr niemand beweisen kann, dass sie wider besseren Wissens eine Ware gekauft hat, die dem Verkäufer nicht gehört). Wer eine Ware kauft, von der er bereits annimmt, dass der Kauf nur unter Verletzung einer Rechtsnorm ( Strafgesetzbuch) möglich ist, kann hier keinen gutgläubigen Erwerb geltend machen wollen. Die Frage für Marie ist aus dieser Sicht zu bewerten.
Von der Frage zum Preis muss bei Designer-Möbel nicht nur von der Frage ausgegangen werden, dass jemand die Ware aus Liebhaberei erwirbt sondern auch, ob und wie die Preisentwicklung dieser waren sich entwickelt. Je nach Künstler kann die Ware nach 5 Jahren völlig wertlos sein, weil sie nicht mehr in die Zeit passt, während andere Stücke sich im Preis vervielfachen können. Bei diesme Kaufpreis würde ich vorschlagen einen Möbelfachmann zur Begutachtung und Bewertung zu suchen. Bei 30 Tausend Euro sollten zur fachlichen Begutachtung ruhig 500 EURO ausgegegeben werden.
Gruss Günter