Hier haben wir aber eben keinen kaufvertrag sondern ein
Geschenk. Somit sollte es dem Schenkenden möglich sein, eine
Auflage an sein Geschenk zu knüpfen, da der Beschenkte ja
keine Gegenleistung bringt.
Auch Geschenktes kann man weiterveräußern, außerdem stellt sich die Frage, ob z.B. diese üblichen beigelegten CDs mit Spezialversionen nicht einfach Bestandteil des Heftes sind - wenn man zumindest diese betrachtet.
Bei Werbegeschenken im Sinne von unverlangt zugesendet - was ja bei den Dingern die Regel ist - stellt sich auch die Frage, ob man durch Annahme irgendwelche Verpflichtungen eingehen muss, hier wäre aber der Hersteller direkt beteiligt und der Erschöpfungsgrundsatz würde nicht zum tragen kommen und vielleicht auch § 241a BGB mit reinspielt.
Man könnte es aber mit der Geschichte um die Veräußerung von Belegexemplaren und Radio-DJ-Musik-CDs vergleichen. Hier müßte man dann erst mal prüfen, ob es irgendwelche vertragliche Bindungen gibt, oder ob das einfach „nur Werbegeschenke“ sind, bei denen ich keinen Grund sehen würde, die nicht weiter veräußern zu dürfen.
Hatten wir auch schon mal kurz:
/t/rechtsmangel-bei-verkauf-von-promo-cd-s/1612934
zumindest in den USA ist die Sache gerichtlich schon behandelt worden, da bejahte das Gericht aber die „First-Sale Doctrin“ und die Plattenfirma unterlag - war letztes Jahr irgendwann, Google hilft da sicher.