Weiterverkauf von Hardware, Orig. Rechnung?

Hi.
Wenn ich als Privatperson Hardware bei Ebay weiterverkaufe und aus Garantiegründen (Herstellergarantie) die Original-Rechnung dazulege, darf ich dort den Kaufpreis unkenntlich machen?
Ich möchte dem Käufer ungern meinen Einkaufspreis zeigen.
Wie macht ihr das?

Vielen Dank

Hallo,

Wenn ich als Privatperson Hardware bei Ebay weiterverkaufe und
aus Garantiegründen (Herstellergarantie) die Original-Rechnung
dazulege, darf ich dort den Kaufpreis unkenntlich machen?
Ich möchte dem Käufer ungern meinen Einkaufspreis zeigen.
Wie macht ihr das?

Ich gebe ihm die Originalrechnung, Ist doch sein Bier, was er dafür bezahlt. „Wenn Sie es woanders billicher sehen, bekommen Sie von uns die Differenz“ ist eine freiwillige Leistung und kein Muss.

Du hast das Geld, er die Ware. Vielleicht ärgert er sich darüber. Na und.
Vielleicht ist es ihm auch egal.

Hallo haemm

Wenn ich als Privatperson Hardware bei Ebay weiterverkaufe und
aus Garantiegründen (Herstellergarantie) die Original-Rechnung
dazulege, darf ich dort den Kaufpreis unkenntlich machen?

Das darfst Du meines Wissens nach nicht.

Eine Rechnung ist ein Dokument. Und wer ein Dokument verändert begeht Urkundenfälschung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden, in der Absicht den Rechtsverkehr zu täuschen. Die Urkundenfälschung ist im deutschen Recht nach § 267 StGB strafbar.

Gruß
schatten

Hallo !
Dann verklageich meinen Supermarkt,denn der überklebt immer die Originalpreise mit solchen gelbenZettelchen mit anderen Preisen.
Oder dürfen die das ?

MfG
Steffen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Steffen

Dann verklageich meinen Supermarkt,denn der überklebt immer
die Originalpreise mit solchen gelbenZettelchen mit anderen
Preisen.
Oder dürfen die das ?

Meinst Du die Preisauszeichnung? Die hat ja wohl nichts mit einer Rechnung zu tun.
Eine Preisauszeichnung gibt einzig den aktuell gültigen Preis an - mehr nicht. Und sie unterliegt nur der Presiangabenverordnung (PAngV).

Gruß
schatten

Hi,

ich glaube, Du hast den von Dir beigelegten Artikel nicht zuende gelesen. Das Verändern von Urkunden ist nicht strafbar, erst dann, wenn man damit im Rechtsverkehr eine Täuschung begeht.

Wenn man seinen Einkaufspreis geheim halten will, sehe ich das nicht als Täuschung an. Etwas anderes wäre es, wenn er sagt, sein E-Preis ist x (und das täüscht den Käufer eventuell über den wahren Wert) und in Wirklichkeit ist er niedriger.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

Wenn ich als Privatperson Hardware bei Ebay weiterverkaufe und
aus Garantiegründen (Herstellergarantie) die Original-Rechnung
dazulege, darf ich dort den Kaufpreis unkenntlich machen?

das kommt darauf an, was dazu in den Garantiebedingungen steht. Ggf. gilt die Garantie auch nur für den Erstkäufer oder nur wenn sich der Käufer registriert hat? Insofern sollte man mit Aussagen wie „Herstellergarantie bis XX.XX.2XXX“ vorischtig sein, solange diese Details nicht geklärt sind. Wird eine Herstellergarantie im Text zugesichert und diese gilt aus o.g. Gründen nicht, hat der Verkäufer ein echtes Problem.

Ich möchte dem Käufer ungern meinen Einkaufspreis zeigen.
Wie macht ihr das?

Was soll´s? Der Käufer sieht den Preis erst nach dem Kauf. Ich habe als Angestellter eines Computerherstellers teilweise hochwertige Hardware für einen obligatorischen Rechnungsbetrag von 1,- Euro gekauft. Das habe ich im Zweifelsfall so dem Käufer mitgeteilt (Bitte nicht über den Rechnungsbetrag wundern, das kommt, weil …)

Gruß

S.J.

Das kommt davon…
Hallo,

…wenn man von einem Artikel, der mehr als 900 Wörter enthält, schon nach dem 16ten Wort nicht mehr weiterließt oder nichts mehr versteht. Dass Du die entscheidenden Einschränkungen dann noch selbst zitierst (siehe unten, fett markiert) macht das ganze nur noch schlimmer.

Typischer Fall von: Google mit wenigen Stichworten füttern und das erste Ergebnis zitieren, ob es passt oder nicht.

Das darfst Du meines Wissens nach nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die
Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder
verfälschter Urkunden, in der Absicht den Rechtsverkehr zu
täuschen.

Gruß

S.J.

Ich bezweifel, dass du egal was du machst den Betrag zu 100% unkenntlich machen kannst. Wenn ich solch ein Original bekommen würde, würde ich es gegen jede helle Lampe halten um zu erkennen was drauf stand, und das fkt auch immer, also hast du nix gewonnen …

Grüße