ich haben eine Frage zum Weiterverkauf von Lebensmitteln/ Produkten.
Darf ein Unternehmen, unter der Prämisse eines Gewerbescheins, Lebensmittel - die selbst im Einzelhandel erworben wurden - online weiterverkaufen?
Ich weiß, dass Unternehmen Produkte aus dem Großhandel bedenkenlos weiterverkaufen darf. Ob dies jedoch auch für Produkte, die bereits im Einzelhandel geführt werden ebenso ist, konnte mir bis dato noch niemand beantworten.
Hallo Mark.
Antworten im öffentlichen Raum zu Rechtsfragen, sollten denn doch lieber von den Fachleuten (Anwalt und …) gegeben werden. Aber ich sag es mal so:
Bekommst Du denn im Einzelhandel auch eine vom Finanzamt akzeptierte Rechnungslegung ???
Kannst Du bei solch einem Einkauf dem Kunden auch sein Recht auf Widerruf, Ersatz und/oder gar Garatie geben?
Guten Abend,
ich werde mich nicht in „Schwulitäten“ bringen!
Solltest Du eine Antwort gefunden haben, würde ich mich über eine kurze Info freuen! LG Oliver
Hallo,
ich kenne mich in der Gesetzes Lage Lebensmittelbbranche leider nicht aus, aber wo du deine Ware einkaufst ist ganz und alleine dir überlassen. Desweiteren wo und wie du Sie Verkaufst ebenso, solange du mit keinem Gesetz in Konflikt kommst.
Hallo Mark,
mit dieser Frage wenden Sie sich am Besten an GründungsberaterInnen der IHK und an das Gewerbeaufsichtsamt.
Viel Erfolg
M Henkys
Hallo
… Frage zum Weiterverkauf von Lebensmitteln/
Produkten.
Darf ein Unternehmen, unter der Prämisse eines Gewerbescheins,
Lebensmittel - die selbst im Einzelhandel erworben wurden -
online weiterverkaufen?
Ich weiß, dass Unternehmen Produkte aus dem Großhandel
bedenkenlos weiterverkaufen darf. … auch für
Produkte, die bereits im Einzelhandel geführt werden ebenso