Weiterverkauf von Ratenzahlungsobjekten

Hallo liebe Experten,

habe mcih neulich bzgl. Ebay folgende Frage gestellt:

Was passiert wenn ein Verkäufer ein Objekt anbietet, das im Rahmen eines, noch nicht abbezahlten, Ratenzahlungsvertrags erworben wurde.
In der Regel beinhalten solhe Verträge eine Klausel, dass die Objekte bis zum vollständigen abbezahlen Eigentum der Firma bleiben. Der Verkäufer veräußert also strenggenommen ein Objekt, das ihm garnciht gehört steht.

Ist dies nicht schon ein Betrug nach StGB, wenn der Verkäufer es unterlässt den Käufer darüber zu informieren, und dieser den Artikel gutgläubig kauft?

Was passiert in dem fall, dass die Raten dann nciht weiter eingehen ein GMV durchgeführt wird, welches dazu führt dass die Firma ihr Objekt wiederhaben möchteß

Was sollte ein Käufer machen, wenn er merkt das er ein solches Objekt gekauft hat.

Freue mich auf eure Antworten…

Gruß

Hallo,

siehe Archiv:

Autor: Seth 14.4.2010 23:58 Uhr, 153x geklickt, (0) Bewertungspunkte)

Gruß
Pontius

danke für den Verweis ans Archiv, in dem der Grundfall eindeutig geklärt wurde.

Nach §932 BGB hat der Käufer also nun das Eigentum an dem Gegenstand erworben.

Eien Frage bleibt in dem Thread aber ungeklärt:
Kann sich die Firma, die das Objekt per Ratenzahlung abgibt, nun mit ihren Ansprüchen an den neuen Eigentümer wenden, wenn der ursprünglcihe Käufer Zahlungunfähig wird?
In dem von Pontius erwähntem Thread wird nur ein „Nein“ ohne weitere Begründung genannt. Kann die noch jemand leifern? (vielleicht sogar mit Gesetzesverweis?)

Gruß