Weiterverkauf von Waren. Was beachten? Steuern?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit von einem Großhändler einen Sportartikel einzukaufen.

Der Einkaufspreis ist für mich 74,90 Euro ( netto ).

Was muss ich beachten, wenn ich diesen Artikel nun an Kunden ( Privatpersonen ) weiterverkaufen möchte? Ich gehe von einem Kleingewerbe aus.

Stimmt meine Vermutung, dass ich dem Großhändler 19% Mehrwertsteuer bezahlen muss, mein Einkaufspreis demnach 89,13 Euro ist?

Nehmen wir an ich möchte den Artikel für 139,90 an den Privatkunden weiterverkaufen, wie ist das mit den Steuern?

ich kann dir nicht weiterhelfen.

gruß maria

Hallo,

ein Kleinunternehmer kann keine gezahlten Umsatzsteuern als Vorsteuern abziehen.
Damit ergibt sich die Rechnung:
139,90 Verkauf - 89,13 Einkauf = 50,77 Gewinn.
Diese 50,77 sind zu versteuern, wobei man in der Steuererklärung natürlich noch weitere Werbungskosten angeben kann (Fahrtkosten, PC, Porto, Telefon, …)

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!

Hallo Alex0091,

Was muss ich beachten, wenn ich diesen Artikel nun an Kunden
( Privatpersonen ) weiterverkaufen möchte? Ich gehe von einem
Kleingewerbe aus.

Stimmt meine Vermutung, dass ich dem Großhändler 19%
Mehrwertsteuer bezahlen muss, mein Einkaufspreis demnach 89,13
Euro ist?

Nehmen wir an ich möchte den Artikel für 139,90 an den
Privatkunden weiterverkaufen, wie ist das mit den Steuern?

Dein Großhändler muss dir Brutto und Nettopreise angeben.
Du musst natürlich den Nettopreis bei deinem Großhändler bezahlen.
Bei einem Kleingewerbe verzichtest du auf die Mwst. Und darfst somit deinen Kunden keine Mwst. berechnen.
Demnach ist dein Verkaufswert als Beispiel:

Einkaufspreis: 74,90€
Verkaufspreis: 139,90€
Gewinnermittlung: 139,90€ - 74,90€
Gewinn: 65,00€

Der Einkaufspreis ist für mich 74,90 Euro ( netto ).

PS: Laut deinen Angaben ist 74,90€ bereits mit Mwst. Man spricht auch von einem rein-Netto-Betrag.

Hallo Roland, Hallo Marvin,

vielen Dank für die Antworten.
Leider widersprecht ihr Euch beide in gewissem Maße.

Der Großhändler hat seine Preise in Netto in dem Bestellformular für mich. In seinen AGB steht jedoch, dass die Preise sich zzgl. der gesetzlichen MwSt verstehen. Somit müsste ich doch für 89,13 Euro einkaufen, und nicht für den Nettopreis oder?

Als kleinunternehmer würde ich in Marvins Beispiel 19% mehr sparen als im Beispiel von Roland.

Als kleinunternehmer gehe ich davon aus, dass ich weniger als 17.500 euro umsatz mache, also umsatzsteuerbefreit bin.

Welche Rechnung ist nun korrekt?
Muss ich an den Großhändler MWST. zahlen die ich dann NICHT wegen Vorsteuer abziehen darf. ( dem kunden weise ich sie aber nicht aus )
Oder zahle ich an den Großhändler keine MWST. aber weise die MWst auch nicht dem kunden aus.

Der Großhändler hat seine Preise in Netto in dem
Bestellformular für mich. In seinen AGB steht jedoch, dass die
Preise sich zzgl. der gesetzlichen MwSt verstehen. Somit
müsste ich doch für 89,13 Euro einkaufen, und nicht für den
Nettopreis oder?

Als kleinunternehmer würde ich in Marvins Beispiel 19% mehr
sparen als im Beispiel von Roland.

Als kleinunternehmer gehe ich davon aus, dass ich weniger als
17.500 euro umsatz mache, also umsatzsteuerbefreit bin.

Welche Rechnung ist nun korrekt?
Muss ich an den Großhändler MWST. zahlen die ich dann NICHT
wegen Vorsteuer abziehen darf. ( dem kunden weise ich sie aber
nicht aus )
Oder zahle ich an den Großhändler keine MWST. aber weise die
MWst auch nicht dem kunden aus.

Okay jetzt verstehe ich das auch. Du musst zzgl. Mwst zahlen also 89,13€. Dein Händler hat es in den AGB’s festgelegt das der Steuersatz von 19,00% Noch oben drauf kommen.
Die Steuern darfst du meines wissens überhaupt nicht abziehen, da du die Kleinunternehmerregelung in Kauf nimmst.
Umsatzsteuer darfst du dann abziehen wenn du selber auch Steuern zahlst. Aber auch nur so viel wie du auch tatsächlich an das FA abführst hierzu ein kleines beispiel:

Der Händler verkauft dir für 1,00 € (Netto) eine Waare.
zzgl. 0,19€ Steuern.
Dann darfst du (sobald du mwst. ausweist - Nicht kleinunternehmer!) die 0,19€ vom Finanzamt wieder einholen am ende des Jahres.
So hab ich das vom FA erklärt bekommen.

Mwst musst du an den Großhändler zahlen.

lg. marvin

Der Einkaufspreis ist für mich 74,90 Euro ( netto ).
Ich gehe von einem
Kleingewerbe aus.

Stimmt meine Vermutung, dass ich dem Großhändler 19%
Mehrwertsteuer bezahlen muss, mein Einkaufspreis demnach 89,13
Euro ist?

Hallo,

zunächst einmal ist die Vermutung richtig, dass die Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Auch als Kleinunternehmer kannst du dich nicht vor der Zahlung drücken. Allerdings kannst du diese nicht als Vorsteuer geltend machen, da du deinen Kunden ja selbst keine Umsatzsteuer berechnen darfst.

Nehmen wir an ich möchte den Artikel für 139,90 an den
Privatkunden weiterverkaufen, wie ist das mit den Steuern?

In dem beschriebenen Fall wäre dein Umsatz netto wie brutto 139,90 Euro. Davon muss der Einkaufspreis, in dem Fall 89,13 Euro, abgezogen werden, um den Gewinn zu ermitteln. Hierbei solltest du aber auch bedenken, dass weitere Kosten, etwa die Miete für Gewerberäume oder Versandkosten, auf dich zukommen, die deinen Gewinn weiter schmälern. Da hierzu die Angaben fehlen, gehe ich mal von den genannten Zahlen aus. Der Gewinn pro Stück wäre demzufolge 50,77 Euro. Umsatzsteuer musst du als Kleingewerbetreibender nicht abführen, siehe hierzu auch die Kleinunternehmerregelung, die unter http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung gut erläutert ist. Auf die Gewinne musst du aber Einkommenssteuer zahlen, diese wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ermittelt. Um die Einkommenssteuer, die sich nach der Höhe des Gewinns richtet, kommst du also auch als Kleinunternehmer nicht herum.

Deine Vermutung stimmt so, soweit ich das weiß mußt du die Mehrwertsteuer beim Großhändler bezahlen und dann dem Käufer wieder berechnen, deinen Gewinn mit dem entsprechenden Steuersatz beim Finanzamt versteuern. Gruß Anne
Hallo,

ich habe die Möglichkeit von einem Großhändler einen
Sportartikel einzukaufen.

Der Einkaufspreis ist für mich 74,90 Euro ( netto ).

Was muss ich beachten, wenn ich diesen Artikel nun an Kunden
( Privatpersonen ) weiterverkaufen möchte? Ich gehe von einem
Kleingewerbe aus.

Stimmt meine Vermutung, dass ich dem Großhändler 19%
Mehrwertsteuer bezahlen muss, mein Einkaufspreis demnach 89,13
Euro ist?

Nehmen wir an ich möchte den Artikel für 139,90 an den
Privatkunden weiterverkaufen, wie ist das mit den Steuern?

Hallo,

wenn Sie sich als Kleinunternehmer anmelden brauchen Sie keine Umsatzsteuer für Ihre Umsätze zahlen, dürfen aber auch keine Vorsteuer bei den Kosten abziehen, somit Brutto wie Netto. Aber auch als Kleinunternehmer können sie optieren ob sie die Vorsteuer aus Ihren Kosten abziehen wollen, aber hier besteht dann die Pflicht aus Ihren Umsätzen die Steuer von 19% abzuführen.

Ohne diese Option zahlen sie als kleinunterneher die 74,90 zzgl. Steuern. (89.,13)
Die Artikel können Sie für 139 verkaufen, dürfen aber auf der Rechnung keine Mwst ausweisen. Betrag ist Brutto wie Netto. Grundsätzlich unterliegen dann ihre Einnahmen und Ausgaben der Einnahmen/Überschussrechnung nach §4 abs. 3 UstG. Diese müssen Sie dann jährlich beim Finanzamt abgeben.

Hoffe ich konnte helfen…

Mfg