Der Einkaufspreis ist für mich 74,90 Euro ( netto ).
Ich gehe von einem
Kleingewerbe aus.
Stimmt meine Vermutung, dass ich dem Großhändler 19%
Mehrwertsteuer bezahlen muss, mein Einkaufspreis demnach 89,13
Euro ist?
Hallo,
zunächst einmal ist die Vermutung richtig, dass die Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Auch als Kleinunternehmer kannst du dich nicht vor der Zahlung drücken. Allerdings kannst du diese nicht als Vorsteuer geltend machen, da du deinen Kunden ja selbst keine Umsatzsteuer berechnen darfst.
Nehmen wir an ich möchte den Artikel für 139,90 an den
Privatkunden weiterverkaufen, wie ist das mit den Steuern?
In dem beschriebenen Fall wäre dein Umsatz netto wie brutto 139,90 Euro. Davon muss der Einkaufspreis, in dem Fall 89,13 Euro, abgezogen werden, um den Gewinn zu ermitteln. Hierbei solltest du aber auch bedenken, dass weitere Kosten, etwa die Miete für Gewerberäume oder Versandkosten, auf dich zukommen, die deinen Gewinn weiter schmälern. Da hierzu die Angaben fehlen, gehe ich mal von den genannten Zahlen aus. Der Gewinn pro Stück wäre demzufolge 50,77 Euro. Umsatzsteuer musst du als Kleingewerbetreibender nicht abführen, siehe hierzu auch die Kleinunternehmerregelung, die unter http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung gut erläutert ist. Auf die Gewinne musst du aber Einkommenssteuer zahlen, diese wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ermittelt. Um die Einkommenssteuer, die sich nach der Höhe des Gewinns richtet, kommst du also auch als Kleinunternehmer nicht herum.