Hallo,
in der Ruhrgebietsstadt Essen haben einige „besondere Mitbürger“ eine neue Einnahmequelle entdeckt: Sie zogen massenhaft Wartemarken im örtlichen Straßenverkehrsamt und verkauften diese für Beträge zwischen 15 und 50 EUR an später eintreffende Wartende. Dadurch war es nach 8 Uhr Eintreffenden praktisch unmöglich, noch „entgeltfrei“ an Termine zu kommen.
Siehe hier:
Nachdem das weitestgehend aufflog, wurde ein Sicherheitsdienst engagiert und „nu is“ - wenigstens vorübergehend und wohl nicht ganz billig - Ruhe.
Im o.g. Zeitungsartikel fragt sich der Ordnungsdezernent der Stadt, ob diese „netten Zeitgenossen“ überhaupt eine Straftat begangen haben. Ich dachte an Erpressung, aber ist „Warten“ ein empfindliches Übel?
Was meint Ihr? (Mich interessiert der rechtliche Bezug, nicht der „ethnische“!)
Gruß vom
Schnabel