Weiterverkauf von Wartemarken bei der Kfz-Zulassungsstelle

Hallo,
in der Ruhrgebietsstadt Essen haben einige „besondere Mitbürger“ eine neue Einnahmequelle entdeckt: Sie zogen massenhaft Wartemarken im örtlichen Straßenverkehrsamt und verkauften diese für Beträge zwischen 15 und 50 EUR an später eintreffende Wartende. Dadurch war es nach 8 Uhr Eintreffenden praktisch unmöglich, noch „entgeltfrei“ an Termine zu kommen.

Siehe hier:

Nachdem das weitestgehend aufflog, wurde ein Sicherheitsdienst engagiert und „nu is“ - wenigstens vorübergehend und wohl nicht ganz billig - Ruhe.

Im o.g. Zeitungsartikel fragt sich der Ordnungsdezernent der Stadt, ob diese „netten Zeitgenossen“ überhaupt eine Straftat begangen haben. Ich dachte an Erpressung, aber ist „Warten“ ein empfindliches Übel?

Was meint Ihr? (Mich interessiert der rechtliche Bezug, nicht der „ethnische“!)

Gruß vom
Schnabel

Grober Unfug geht vermutlich immer. Zudem Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen irgendwelche Gewerbeauflagen.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html

Nein, geht er nicht und hier schon mal gar nicht. Steuerhinterziehung is Spekulation und was „irgendwelche Gewerbeauflagen“ sein sollen, wird wohl Dein Geheimnis bleiben.

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Verstoss gegen § 14 GewO. Ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

Was hätte Ethnie damit zu tun?

irritierte Grüße
Siboniwe

Woran mangelt es?
Öffentlichkeit?
Allgemeinheit?
ungehörig?

(Oder spielst Du darauf an, dass das OWIG Ordnungswidrigkeiten behandelt?)

Genau das soll doch gerade nicht die Frage sein.

Ich kann aber beim besten Willen keinen Zusammenhang herstellen.

Da steht in etwa:
Mich interessiert im Zusammenhang mit meinem Gesundheitsproblem nicht, warum es zwei verschiedene Arten von Schraubenziehern gibt.

Es besteht NULL Zusammenhang.

Ich vermute ja, dass der Frage „Ethik“ und „ethisch“ gemeint hat und nicht „ethnisch“.

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Den verlinkten Beitrag gelesen? Da wird klar, dass es sich bei der „bestimmten Personengruppe“ nicht um Personen aus dem hiesigen Kulturkreis handelt.
Und da bestimmte Personengruppen in Deutschland ja durchaus eine besondere Behandlung erfahren, wollte der Frage explizit die rechtliche Bewertung ohne Berücksichtigung dieses Umstandes erfahren.

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Okay, das „besondere Personengruppen“ hatte ich nicht so gelesen. Aber auch dann: was hat Ethnie damit zu tun? Warum sie erwähnen, wenn man darauf nicht eingehen will?

Von Öffentlichkeit steht in 118 OWiG nichts.

Sehe ich in der Tat nicht.

Weder ungehörig noch grob ungehörig (wie gefordert) und ganz sicher nicht geeignet, zu belästigen oder zu gefährden oder die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Es ist der Zulassungsstelle, dieses Verhalten zu unterbinden, z.B. durch den Erlaß von Nutzungsbedingungen und deren Durchsetzung.

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Es ist entweder ein Schreibfehler oder eine bewusste Verballhornung, die ironisch darauf hinweisen will, dass es sich bei der bestimmten Personengruppe um Angehörige eines auswärtigen Kulturkreises handelt.

Gruß
rakete

Vielleicht die Tatsache dass eine bestimmte auch in Berlin schon rund um den Bereich Kfz-Zulassung aufgefallen ist? Und diese Schilderhändler, die ja direkt neben den Zulassungsstellen sind, zu einem Grossteil einer bestimmten angehören? Einfach mal durch deutsche Grosstädte gehen und drauf achten wer diesen Markt dominiert.

Siehe auch: http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/ein-tag-nach-dem-messer-gemetzel-schilder-mafia-fischt-weiter-nach-opfern-3871204

Wenn es um Sachsen geht erwähnt man doch auch bei jeder Gelegenheit die Ethnie von Menschen die dort (auch) Probleme machen. Da hast du sicher nichts gegen. Und auch nichts dagegen dass es diese Meldung in die FAZ unter „Politik“ schafft („Deutschland ist ja so fremdenfeindlich!!“), aber diese hier nicht über die Regionalzeitung hinaus ging.

Wenn schon „alle gleich“ dann doch bitte konsequent. „Ein Mensch hat gestern einen Menschen geschlagen. Dieser wurde dabei verletzt.“ - reicht doch!

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Vielleicht solltest Du in einer aktuellen Fassung des Gesetzes schauen, statt in die von 1968:
https://dejure.org/gesetze/OWiG/119.html
Und dann könntest Du vielleicht mal darlegen, worin genau hier die Belästigung bestehen soll. Und wo man da was über ‚groben Unfug‘ finden kann.

Du liegst falsch. Völlig falsch.

Kaum. Oder wo genau befinden sich die Geschäftsräume dieses stehenden Gewerbes?

Wenn überhaupt käme https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55.html in Frage, oder?

Yep, hast recht.

Naja, der Wortlaut ist identisch. Natürlich nicht mit dem §119, den Du verlinkt hast.

„Grober Unfug“ ist die landläufige und allgemein bekannte Umschreibung (von §118 natürlich). Unter ihm werden auch z.B. Bettelei, Sex oder Nacktheit Inder Öffentlichkeit und ähnliches behandelt. Darum die Frage, an Christian, ob er davon ausgeht, dass es dem Warteraum des Straßenverkehrsamt an Öffentlichkeit mangelt.

Stimmt. Ich habe mich vertippt.

Allerdings trifft weder der eine noch der andere Paragraph zu. Weil eine Verkaufstätigkeit nunmal keine grob ungehörige Handlung ist - es ist weder Bettelei (die ohnehin nicht unter diesen Paragraphen fällt) noch wurde nackt verkauft.

Ach komm, das habe ich doch eben gesagt. Er möchte die rechtliche Bewertung ohne die Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich nicht um Deutsche handelt. Also wie würden dieses Tun rechtlich bewertet, wenn es sich um Deutsche handelt. Da aber im verlinkten Artikel nunmal davon die Rede war, hatte er vielleicht befürchtet, dass nun bei der Bewertung eben von der ethnischen Zugehörigkeit ausgegangen wird und wollte dies ausschließen.

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