Weitervermietung einer Garage von Privat an Firma

Hallo,

ich habe eine Garage angemietet, welche ich derzeit nicht benötige. Mein Arbeitgeber (Firma) benötigt jedoch kurzfristig eine Garage.

Meine Fragen:

  1. Kann ich die Garage problemlos an meinen Arbeitgeber weitervermieten? Was ist zu beachten?

  2. Die Garage kostet mich monatlich 50,- €. Weitervermieten würde ich sie für 59,- € - ich habe also einen „Gewinn“ von 9,- € pro Monat durch die Weitervermietung (108,- € pro Jahr). Muss ich diese
    Weitervermietung in der Steuererklärung angeben?
    Wenn ja, wo konkret? Meine Vermutung ist die Anlage V, Zeile 31 („Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen“). Leider finde ich in der Anleitung zur Anlage V aber keinen Hinweis auf die Zeile 31.

Möchte nix falsch machen…

Danke für Hilfe!

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
Meines Erachtens Ja das musst du bei deiner Steuererklärung angeben denn das sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aber frage mich nicht wo man das hinschreiben muss.
LG Mausi123

Hallo Nordhorn,

es gibt nix falsch zu machen! Finanzbeamte sind auch nur Menschen und keiner reißt einem den Kopf ab, wenn man nicht genau wußte, wo man was eintragen sollte, also keine Panik. :wink:
Nein, die Anlage V gilt nur für Eigentümer, die angegebenen Einkünfte könnte man in der Anlage SO für Sonstige Einkünfte angeben, wenn sie allerdings unter 256,00 liegen, werden sie nicht versteuert, also ist es eigentlich egal, wo man sie angibt.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

in der Anlage V Zeile 31 liegen Sie richtig. Sie sollten darauf achten, dass Sie die Vermietung ohne USt durchführen, da Sie diese sonst abführen müssen.

Ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß, SK

Hallo,

so gesehen müssen sie es gar nichts abgeben, weil sie unter dem Steuersatz liegen.

Mfg

Angela06

Hallo,

Leider kann ich ihnen auch nicht genau weiterhelfen.
Die Frage ist nur ob ihr Chef es bei der Steuer absetzt und ob er die genaue Adresse angeben muss?
Weiß ihr Vermieter überhaupt bescheid oder haben Sie in ihrem Mietvertrag ein sogenanntes Untermietsvertrags-erlaubnis?Denn im normalen Fall müssen Sie ihren Vermieter zuerst fragen ob Sie das dürfen.Von dem Betrag müssen Sie ja nichts sagen.
Wenn es der Vermieter erlaubt, denke ich das Sie es bei der Steuer überhaupt nicht angeben müssen, da es sich um einen sehr geringen Betrag handelt.

Gruß
monika61

Hallo.
m.E. ist die Zeile 31 für die Eintragung zutreffend.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Nordhorn68,

gratuliere Dir zu Deiner beabsichtigten Steuerehrlichkeit.

Alle Deine Ausführungen sind richtig; vergesse aber nicht Deine Kosten aller Art für die Untervemietung abzusetzen ( Telefon - Objektkontrolle - Fahrtkosten - Reinigung im Sommer und Schnee im Winter ).

Ein Ertrag sollte nicht übrig bleiben.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

dies musst du schon in die Steuererklärung reinschreiben. Bin mir aber auch nicht genau sicher wo, Anlage SO oder V. Es steht so einiges im Internet.

Sorry
Michelle

Hallo,
man kann die Garage weitervermieten und die Einkünfte sind auf der Anlage V einzutragen.

Gruß