Weitervermittlung verhindert Gründungszuschuss

Hallo Forum,
kurz zur Situation:

ich werde demnächst als Minibus- und Taxifahrer arbeitslos. Nun habe ich beschlossen, mich als Selbstständiger an einem alt eingesessenen Taxiunternehmen mit positiver Bilanz und Prognose zu beteiligen. Den größten Teil der Finanzierung würden meine Reserven, den Rest meine Frau übernehmen. Da die ganzen Fördermittelanträge über die KfW, etc. für diese Branche recht schlecht sind und man dort auch sehr weit ‚die Hosen runterlassen‘ muss, kommt die Idee auf, den kleinen Gründungszuschuss des Arbeitsamtes für die ersten 6, bzw. weitere 9 Monate mitzunehmen (in meinem Fall zu Anfang rund 750, dann. 300 Euro).

Diesen Zuschuß erhält man, sobald man das Recht auf Arbeitslosengeld bestätigt bekommen hat, also theoretisch am ersten Tag. Das Problem ist nur, die Dame am Telefon der Arbeitsagentur sagte, Jobvermittlung geht über Gründungszuschuss. Mit anderen Worten, Taxifahrer werden immer wieder gesucht (gerade hinsichtlich meiner relativ geringen bisherigen Stundenzahl als 50%-Kraft) und auch die Fahrtätigkeit in einem Schulbusunternehmen (8-Sitzer, nicht die großen) wird sicherlich irgendwo ausgeschrieben sein.

Wenn ich die Kündigung erhalte, muss ich binnen 3 Tagen beim Arbeitsamt vorstellig werden, was bedeutet, die hätten 27 Tage Zeit mich weiterzuvermitteln und müssen mir somit den Gründungszuschuss nicht genehmigen. Wie soll ich mich nun am besten verhalten, um dennoch in den Genuss des Zuschusses zu kommen ?

Besten Dank im Voraus,
Nephilim

Hallo,

ich bin sicherlich nicht der Gründungsprofi, aber ich möchte Ihnen dennoch ein paar Gedanken dazu mitteilen.

Ich würde mir da gar nicht so einen großen Kopf machen:
Zum einen kann Ihnen niemand vorschreiben, Ihre Selbständigkeit zu Gunsten einer Festanstellung aufzugeben - das wäre mir neu. Zum anderen, ist es sicherlich auch nicht leicht, einen geeigneten Job zu finden, der auf Ihr Profil passt. Das sollte ein Vermittler erstmal hinbekommen.

Andererseits könnten Sie einen 50-%-Job ja auch annehmen und versuchen, die Selbstständigkeit parallel zu betreiben, was allerdings dann mit der Förderung schwierig werden könnte.
Vielleicht sollten Sie bzgl. Ihrer Gründung einen Existenzgründungsberater konsultieren. Die Beratung gibt es aber auch übers Arbeitsamt und dann ist sie für Sie kostenfrei. Die Berater helfen Ihnen auch, die Kalkulationen und das Konzept für die Gründung auszuarbeiten bzw. auch auf Rentabilität zu prüfen (das brauchen Sie um den Gründungszuschuss zu beantragen bzw. genehmigt zu bekommen).

Ich wünsche Ihnen viel Glück

VG Karhaa

Hallo Nephilim,

ich bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Ich sehe die Angelegenheit so:

Um Anspruch auf einen Gründungszuschuss erhalten zu können, müssen Sie mind. 1 Tag arbeitslos sein und einen restlichen Mindestanspruch von 90 Tagen ALG 1 haben. Wenn Sie also z.B. 360 Tage Anspruch haben, muss der Antrag spätestens kurz vor Ablauf des 270. Tages beantragt werden. Bitte Frist genau einhalten, da das Arbeitsamt dies genau prüft (auch wenn die das nicht gerne hören, aber das Arbeitsamt ist und bleibt in meinen Augen eine Behörde). Sie müssen im Rahmen der Antragstellung auch die Wirtschaftlichkeit Ihres Projektes darlegen und sich dies z.B. durch einen Steuerberater bestätigen lassen (Formblatt erhalten Sie im Rahmen des Antrages vom Arbeitsamt). Darüber hinaus müssen Sie die Finanzierung auch im Rahmen eines Businessplanes nachweisen.Es wird aber nicht geprüft, wie gut Ihre Vermittlungschancen sind, sondern wie gesagt, das Vorhaben. Ich weiss allerdings nicht, ob eine Beteiligung an einem Unternehmen, wie hier, förderungsfähig ist. Da sollten Sie sich beim Arbeitsamt direkt informieren. Eine persönliche Vorsprache ist sowieso erforderlich, da Sie sich persönlich arbeitslos melden müssen (dann können Sie sich ja dort erkundigen).

Soweit ich weiss, gibt es bei jedem größeren Arbeitsamt Fachleute für Existenzgründer. Vielleicht gibt ein Gespräch dort einen Sinn.

Aber der Papierkrieg wird Ihnen leider nicht erspart bleiben.

Viele Grüße

knuffel1958

Tut mir leid, zu dieser Frage kann ich dir nicht helfen. Viel Glück

HAllo,

da kann ih Dir leider nicht weiterhelfen. Sorry.

Viele Grüsse

Henry

Hallo
entweder auf den GZ verzichten und selber Geld verdienen, oder zunächst einmal das AA eine Zeit lang vermitteln lassen und dann nach eventuell ergebnisloser Vermittlung selbständig machen und GZ beantragen.
Schöne Grüsse

www.kreuzer-michael.de