Weiterversicherung in der Krankenversicherung

Hallo,

angenommen jemand hat letztes Jahr ein Studium begonnen und kann sich ab da an nur noch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern, vorher bekam er übergangsweise ALGII. Er wird zwar vor dem Studium von der Versicherung angeschrieben, meldet sich allerdings nicht bei dieser zurück.
Nach dem Semester unterbricht er das Studium und bekommt wieder ALGII.
Muss ihn die Krankenversicherung dann für die Zeit während des Semesters immer noch rückwirkend versichern, wenn er sich erst danach bei der KK zurückmeldet?

Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Hallo,

dein Text ist etwas wirr geschrieben.

Wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Und deshalb ist es völlig egal, ob Du arbeitest, Hartz IV Empfänger oder Student bist -
für die komplette Zeit muss eine Krankenversicherung bestehen und dies in der gesetzlichen Krankenversicherung schon seit 2007.

Sollte eine Lücke bestanden haben, werden die Beiträge rückwirkend nachgefordert.

Gruß Merger

Wie ist es nun, wenn die Versicherung einzelne Arztrechnungen oder Krankenhausaufenthalte nicht mehr übernimmt, muss dann der Patient dafür aufkommen?

Wie ist es nun, wenn die Versicherung einzelne Arztrechnungen
oder Krankenhausaufenthalte nicht mehr übernimmt,

welche Versicherung ist denn hier gemeint ?

Ist der Patient versichert oder nicht versichert ?

Wenn er versichert ist, liegt mit Sicherheit auch eine Begründung der Krankenkasse vor, warum die Zahlung abgelehnt wurde.

muss dann
der Patient dafür aufkommen?

Unter Umständen - ja. Siehe oben.

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welche Versicherung ist denn hier gemeint ?

Die gesetzliche Krankenversicherung

Ist der Patient versichert oder nicht versichert ?

Zumindest war er bis vor dem Studium dort versichert, hat bezüglich der Weiterversicherung letztes Jahr aber keine Rückmeldung an die Krankenkasse gegeben und mit dem Ende des ALGII Bezuges wurde dann auch diese Pflichtversicherung und Beitragszahlung durch den JobCenter eingestellt.

Muss er dann selbst für Rechnungen aufkommen?

Muss er dann selbst für Rechnungen aufkommen?

Da hier zuviele Ungereimtheiten bestehen,
sollte er dies bei der GKV erfragen, bei der er zuletzt versichert war.

Worauf kommt es denn an ob auch rückwirkend Versicherungsschutz besteht?