Weiterversicherung Krankenversicherung

Hallo,

ich habe das folgende Anliegen:

Ich war bis zum 22.02.2011 Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Sei dem 01.04.2011 bin ich nun Student. Für den Zwischenzeitraum habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet (ich hatte selbst gekündigt) und auch kein ALG II beantragt. Von meiner Krankenkasse habe ich ein Schreiben erhalten und ich sollte mich für den Zeitraum vom 23.02.2011 bis 31.03.2011 freiwillig selbst versichern. Nun meine Frage: Besteht für diesen Zeitraum nicht ein Anspruch von einer 4-wöchigen kostenfreien Weiterversicherung was bedeuten würde, das ich mich nur noch eine Woche freiwillig weiterversichern hätte müssen? Vielen Dank.

Hallo,

nein, dieser Anspruch besteht nicht. Der nachgehende Leistungsanspruch besteht für längstens einen Monat. Ist die zeitliche Lücke größer als dieser Monat, sind für den gesamten Zeitraum Beiträge zu zahlen.

Grüße

Florian

mhmm, worauf gründet sich diese Aussage ?

Hallo,

ganz einfach: § 188 Abs. 2 SGB V

(2) Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Versicherung nach § 10. Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 6 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11.

Grüße

Florian