Hallo.
Man stelle sich folgenden Fall vor:
Schüler möchte bei der Deutschen Rentenversicherung die Weiterzahlung der Halbwaisenrente beantragen, da er volljährig wird und Waisenrente volljährigen Personen nur gezahlt wird, wenn sich diese in (allgemeiner) Ausbildung befinden. Schüler wechselt die Schule. Die alte Schule stellt eine Schulbescheinigung, nur bis Ende des Schuljahres gültig, aus und die neue Schule kann erst ab Beginn des nächsten Schuljahres Schulbescheinigungen ausstellen.
Schüler schickt den Antrag zusammen mit der Schulbescheinigung der alten Schule, sowie der Anmeldebestätigung der neuen Schule ab, schließlich sind Schüler auch in der Ferienzeit noch Schüler.
Die Deutsche Rentenversicherung antwortet, die Waisenrente könne erst nach Erhalt ein aktuellen Schulbescheinigung (für die Ferienzeit?!) der neuen Schule neu berechnet werden. Schüler solle diese ab 1.9.09 zusenden.
Für den August wird Schüler also keine Schulbescheinigung haben und die Zahlung wird bestenfalls einen Monat ausgesetzt, obwohl er eigentlich durchgängig an einer Schule angemeldet ist.
Frage:
Was kann Schüler tun, um auch für August (zumindest Rückwirkend) die Halbwaisenrente zu bekommen? Müssten alte Schulbescheinigung und Anmeldebestätigung als nachweis nicht ausreichen? Kann man auf die Weiterzahlung bestehen? Wird es bei einem BAFöG-Antrag das gleiche Problem geben?
Ich hoffe das Problem ist verständlich. Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Gruß, shivan