Hallo,
ich hab Folgendes Problem:
Regulär endete mein Anspruch auf ALG I am 30.07.2015.
Am 02.07.2015 wurde bei mir die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt und ich bekam einen Bildungsgutschein:
Kostenübernahme der Lehrgangskosten für eine Weiterbildungsdauer von 6 Monaten
Die Sachbearbeiterin die mir diesen Gutschein ausstellte und meine Arbeitsvermittlerin, teilten mir unabhängig voneinander mit, dass ich für die gesamte Dauer der Weiterbildung ALG I bekomme, solange meine Maßnahme noch innerhalb meiner Anspruchszeit des ALG I beginnt. (also bis spät.30.07.2015)
Der Beginn der Umschulungsmaßname war der 23.07.15.
Am 27.07.2015 bekam ich die schriftl. Mitteilung, dass meine ALG I Zahlung zum 30.07.2015 eingestellt wird.
Grund: Anspruch erschöpft.
Ich rief also bei der AfA an und wollte jetzt wissen was Sache ist. Die Frau am Telefon meinte, dass ich ALG I bis maximal 30.07. bekäme und keinen Tag länger. Sie empfahl mir ALG II (Hartz IV) zu beantragen und meinte, dass ich momentan nicht Krankenversichert bin.
Diese Aussage widerspricht total der Aussage meiner Arbeitsvermittlerin und der der Sachbearbeiterin, die mir den Gutschein ausstellte. Außerdem steht auf meinem Bildungssgutschein, dass während der geförderten Maßnahme Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Und im Merkblatt „6“ steht unter Punkt 3.2:
Arbeitslosengeld:
Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld gezahlt, so lange die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen.
Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert auch während der Weiterbildung.
…
Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von Arbeitslosengeld nur um jeweils einen Tag.
…
Eine Minderung der Anspruchsdauer unterbleibt ganz, wenn bereits zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer 30 Tage oder weniger beträgt.
…
In meinem Fall, hieße das doch, dass sich mein Restanspruch von 7 Tagen nicht mehr weiter mindert da zu Beginn der Maßnahme mein Restanspruch weniger als 30 Tage ist.
Somit müsste ich doch eigentlich noch ALG I bekommen, oder?
Danke fürs aufmerksame Lesen, und für eure Antworten!