Weiterzahlung von Alg II ohne Bescheid?

Gute Abend zusammen,

Frau Mustermann hat vor ca. zwei Wochen den Folgeantrag für ihr ALG 2 abgegeben – Pflichttermin war der 15.11.2011.
Bis heute hat Frau Mustermann noch keinen Bescheid bekommen, sondern nur die telefonische Auskunft, dass alles weiterläuft und das Geld am 24.11.2011 nachmittags überwiesen wurde.
Frau Mustermann kommt das ein wenig komisch vor, da sie schon öfter falsche Auskünfte vom Amt bekommen hat und auf ihre Nachfrage, wann sie denn den Bescheid bekäme, nur die Antwort: „Der kommt meistens viel später als das Geld“, bekam.

Ist es möglich, dass das Geld einfach weiterhin überwiesen wird, auch ohne dass Frau Mustermann schon einen Bescheid hat?

MfG

Falls es zu spät war für eine routinemäßig Überweisung, gibt es die Möglichkeit, sich einen Vorschuss abzuholen ab dem ersten des Monats, sagt das SGB I:

„§ 42 Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.“

Gruß aus Berlin, Gerd

Danke für die Antwort - aber leider hilft diese Frau Mustermann nicht weiter - da sie wissen wollte ob das Geld auch ohne Bscheid überwiesen werden kann, da sie diesen ja noch nicht hat - aber am Telefon gesagt bekommt das es am 24.11.2011 überwiesen wurde.

Hallo,

Ab Überweisung wären 3 Banktage allenfalls von Montag bis Freitag anzusiedeln. Sa + SO sind wie Feiertage ebenfalls keine Banktage.

Nächste Woche Dienstag - Mittwoch klingt daher recht realistisch für eine Überweisung von Donnerstag Abend und Bearbeitung am Freitag, morgens.

mfg

Ennlo

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