Weiterzahlung von Halbwaisenrente bei Praktikum?

Hallo liebe Experten!

Die Situation sei Folgende:
Ein Student erhält Halbwaisenrente. Nun hat er in den Semesterferien ein Pflichtpraktikum im Ausland gemacht. Die Bezahlung war auf Stundenbasis über insgesamt 3 Monate, jedoch mit Pausen. Insgesamt wurden ca 4000 Euro verdient- Steuern wurden auch gezahlt, an dieses Land, das sich nicht in der EU befindet. Der Student studiert weiterhin und hat kein Einkommen (außer in dem Praktikum).

Die Fragestellungen sind nun:

  1. Wird weiterhin Halbwaisenrente gezahlt?
    Ich weiß, dass es eine Einkommengrenze gibt, die der Student wohl für diese Monate überschritten hat. Er wird also für diese Monate keine Halbwaisenrente erhalten, oder?
    Aber wie sieht es danach aus? Der Student war die ganze Zeit über Student, und das Praktikum war Pflichtteil des Studiums. Erhält er dann nach dem Praktikum wieder die volle Summe, da er kein Einkommen mehr hat?

  2. Und muss oder sollte der Student eine Steuererklärung in Deutschland abgeben?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung dieser Fragen! :smile:

Hallo,

mich wundert etwas die Frage: „Wird weiterhin Halbwaisenrente gezahlt?“.

Wurde die Rente bereits eingestellt? Sofern eine gültige Immatrikulation vorliegt (diese besteht meines Wissens auch während des Praktikums fort) und das Höchstalter für den Bezug einer Waisenrente noch nicht überschritten ist, besteht der Anspruch dem Grunde nach.

Einfach die angefallenen Gehaltsabrechnungen dem Rentenversicherungsträger übersenden (vielleicht mit einem kurzen Brief dazu). Der RV-Träger berechnet dann die Auswirkungen des Einkommens auf die Rente.

Fällt das Einkommen weg, wird die Rente natürlich automatisch auch wieder gezahlt.

Grüße

Florian

Dankeschön für die Einschätzung.