Hi all,
folgende (selbstverständlich rein hypothetische) Frage:
Im Besitz eines dementen älteren Herrn taucht ein Luftgewehr auf das leistungsmässig weit über dem waffenscheinfrei Erlaubten liegt.
(Durchdringt locker 3cm Sperrholz, somit SICHER kein frei verkäufliches Spielzeug mehr).
Der den Hausstand sichtende Enkel möchte das Ding jetzt gerne verkaufen/loswerden.
Ich habe schonmal (in einem Erbfall) davon gehört, daß man da bei der Polizei anruft und die die Waffe abholen. Der Verkauf ist dann kein Problem, der Käufer holt sich das Teil dann eben von der Polizei ab.
Jetzt macht sich eben jener hypothetische Enkel aber Sorgen daß der Opa (der ja noch lebt, aber nicht mehr klar ist) in diesem Fall ein Problem wegen Waffengesetz kriegen könnte.
Das Ding daheim „lagern“ bis der Opa stirbt ist aber auch keine Option, da eine illegale Waffe im Haus doch zu sehr no-go ist.
Was tun sprach Zeus?
Gruß
Nick