'weittragendes' Luftgewehr loswerden

Hi all,
folgende (selbstverständlich rein hypothetische) Frage:
Im Besitz eines dementen älteren Herrn taucht ein Luftgewehr auf das leistungsmässig weit über dem waffenscheinfrei Erlaubten liegt.
(Durchdringt locker 3cm Sperrholz, somit SICHER kein frei verkäufliches Spielzeug mehr).

Der den Hausstand sichtende Enkel möchte das Ding jetzt gerne verkaufen/loswerden.

Ich habe schonmal (in einem Erbfall) davon gehört, daß man da bei der Polizei anruft und die die Waffe abholen. Der Verkauf ist dann kein Problem, der Käufer holt sich das Teil dann eben von der Polizei ab.

Jetzt macht sich eben jener hypothetische Enkel aber Sorgen daß der Opa (der ja noch lebt, aber nicht mehr klar ist) in diesem Fall ein Problem wegen Waffengesetz kriegen könnte.

Das Ding daheim „lagern“ bis der Opa stirbt ist aber auch keine Option, da eine illegale Waffe im Haus doch zu sehr no-go ist.

Was tun sprach Zeus?
Gruß
Nick

Hallo,

es besteht eine Amnestie bis zum 31.12.2009 für illegale Waffen (§ 58 Abs. 8 WaffG), deshalb selbst zur Polizei bringen (aber vorsicht, kann schnell als Führen angesehen werden) oder Polizei rufen und abholen lassen.

Gruss

Iru

Hi Irubis,
merci schonmal.

Ist das Ding dann weg oder kann man es trotzdem noch verkaufen wenn man jemanden findet der berechtigt ist sowas zu haben?

Gruß
Nick

Nee,

weg ist weg, es sei denn, dass sich die Polizei als Besitzer/Aufbewahrer von illegalen Waffen bis zu deren Verkauf durch den Eigentümer einspannen lässt (ist aber eher unwahrscheinlich). Versuche doch, kurzfristig einen Berechtigten zu finden.

Gruss

Iru

ggf. erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
Hi,

unter gewissen Voraussetzungen ist dieses Luftgewehr evtl. erlaubnisfrei:

WaffG
Unterabschnitt 2:

  1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet* vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

*) Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen sowie in dem Teil des Landes Berlin

Gruß
Beowolf

egun
www.egun.de

ansonsten, wenns in gutem Zustand ist, bin ich auch interessiert.

Gruss, Marco

Hi,
Zustand ist Klasse! Das Zielfernrohr ist ein kleines bisserl „milchig“.
Alter:easy 20 Jahre, aber stets gut geölt im Keller,

Nur Frage vorab: Darfst Du sowas haben?

Priorität 1 ist für mich keinen Ärger zu bekommen, somit wäre die von Irubis genannte Amnestie bei Abgabe ein möglicher Weg.

Ich schreib morgen mal die Marke, Seriennummer, etc ab und mach Fotos, dann kann ich’s Dir mailen.

Gruß
Nick

Hallo … jeder Sportschütze, der z.B. in einem SV zum KK-Gewehr schiesst, besitzt eine sog. GELBE WBK (Waffenbesitzkarte). Auf diese könnte gegen eine Gebühr von ca. 20 € die Waffe beim zuständigen Ordnungsamt eingetragen werden.

Falls das Gewehrchen nun wirklich in einem 1a Zustand ist (d.h. die 20 € Wert ist) bin ich mir sicher, das die Leute bei Dir Schlange stehen werden, um das Gewehr geschenkt zu bekommen.

Ansonsten wie schon geschrieben ist Egun der Merktplatz für solche Fälle.

Gruß Kai G.

,

Hallo,
ich würde mal bei einem Büchsenmacher bzw. Reparaturwerkstatt für Waffen
nachfragen. Dort kannst du das Teil evtl. auch gleich verkaufen.

folgende (selbstverständlich rein hypothetische) Frage:
Im Besitz eines dementen älteren Herrn taucht ein Luftgewehr
auf das leistungsmässig weit über dem waffenscheinfrei
Erlaubten liegt.
(Durchdringt locker 3cm Sperrholz, somit SICHER kein frei
verkäufliches Spielzeug mehr).

Naja, Luftdruckwaffen sind eh keine Spielzeuge.
Aber Sportwaffen (Seitenspanner) können ganz erheblich mehr Bums haben
als so 0815 Luftgewehre vom Rummel.
Gruß Uwi

Guten Tag,

da zur Zeit eine Amnestie bis zum 31.12.2009 in Bezug auf das Waffengesetz läuft, abgabe von eben solchen Waffen, würde ich die Waffe mit der oben genannten Begründung bei der Polizei abgeben. Das Landeskriminalamt prüft den Sachverhalt und vernichtet die Waffe wenn sie keine Waffe gem. dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist. Ein Weiterverkauf ist nicht möglich.