Welche Abgaben leistet Arbeitgeber bei 400-Job?

Ein Arbeitnehmer mit „normalen“ Job, der einen 400-EUR-Job ausübt (nicht auf Lohnsteuerkarte), googelte nach Lohnsteuer-Infos und stieß dabei auf folgenden Satz:

„Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30% mit folgender Aufteilung: 15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung und 2% Steuern.“ (Dieser Satz betrifft den 400 EUR-Job!)

Nun stellt sich der Arbeitnehmer folgende Fragen:
Was ist mit „Pauschale“ gemeint?
Muss der Arbeitgeber diese Pauschale leisten?
Und: hat das Vorteile für ihn als Arbeitnehmer? Denn 15% zusätzlich in die Rentenversicherung gezahlt zu bekommen, klingt nicht so schlecht. Oder versteht der Arbeitnehmer etwas falsch?

Danke!

Was ist mit „Pauschale“ gemeint?

Das die Beträge unabhängig von den individuellen Gegebenheiten gezahlt werden, „pauschal“ eben.

Muss der Arbeitgeber diese Pauschale leisten?

Ja, das ist der Normalfall. Sonderabscprachen können möglich sein.

Und: hat das Vorteile für ihn als Arbeitnehmer?

Dass er seinen Lohn netto für brutto erhält.

Denn 15% zusätzlich in die Rentenversicherung gezahlt zu bekommen,
klingt nicht so schlecht.

Davon hat der AN aber nichts, aus diesen Beiträgen erwachsen ihm keinerlei Ansprüche. Bei der KV übrigens auch nicht.

Nun stellt sich der Arbeitnehmer folgende Fragen:
Was ist mit „Pauschale“ gemeint?

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_ED507F5B…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_ED507F5BFD0D975040014B7834730025/nsc_true/DE/2 AG/navNode.html? nnn=true)

Muss der Arbeitgeber diese Pauschale leisten?

Bis auf die 2% pauschale Abgeltungssteuer, die er auf den AN abwälzen kann, muss er das.

OK, der AN kann eine Steuerkarte bringen, dann fallen diese max. 8 € im Monat eh nicht an (zumindest nicht für den AG).

Und: hat das Vorteile für ihn als Arbeitnehmer? Denn 15%
zusätzlich in die Rentenversicherung gezahlt zu bekommen,
klingt nicht so schlecht. Oder versteht der Arbeitnehmer etwas
falsch?

Schau in den Link oder in Nordlichts Antwort :smile:

Gruß
Guido

Hallo

Vielleicht noch einmal ergänzend zu dem, was Nordlicht bereits geschrieben hat.

15 % Rentenversicherung => Hierdurch entsteht allerdings keine Rentenanwartschaft. Der 400-Euro-Jobber kann auf eigenen Wunsch weitere 4,5 % zahlen, wenn er vollwertig versichert sein möchte (also die Zeiten auf die Wartezeiten der Rente angerechnet werden sollen).

13 % Krankenversicherung => Nur für Arbeitnehmer, die bereits anderweitig gesetzlich krankenversichert sind (auch familienversichert). Die 13% entfallen also bei Privatversicherten.

2 % Steuern => Pauschale Abgeltung für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese 2% entfallen aber, wenn über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Daher sind diese 2% (und nur diese 2%!) auch bei entsprechend vertraglicher Vereinbarung auf den Arbeitnehmer abwälzbar, so daß dieser dann die 2% übernimmt, wenn er keine Lohnsteuerkarte vorlegen will.

Gruß,
LeoLo