Welche Abzüge erhalte ich als Werkstudent wieder?

Hallo,
arbeite für ca. 2000 Euro einen Monat lang.
Habe bereits eine Woche gearbeitet und für diesen Monat meine Entgeldabrechnung erhalten.
Folgende Abzüge sind dort aufgelistet:
-Lohnsteuer
-Solidaritätszuschlag
-Krankenversicherung
-Rentenversicherung
-Arbeitslosenversicherung
-Pflegeversicherung
-Zusatzbeitrag Krankenkasse

Jetzt wollte ich mal fragen, welche Abzüge ich wieder bekomme?

Danke

Hallo Christ90,
ich geh mal davon aus dass deine Immatrikulationsbescheinigung beim AG vorliegt und du Semesterferien hast. Sollte dies der Fall sein bist du von der Kranken-, Pflege-u. Arbeitslosenversicherung befreit. Beim Finanzamt hätte man vorher eine Lohnsteuerbefreiung eintragen lassen können.
Liegen aber andere Voraussetzungen vor wirst du wie ein Arbeitnehmer -40h/Woche- abgerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
S. Horenburg

Das heißt, dass ich die Lohnsteuer am Ende des Jahres mittels Steuererklärung nicht wiederbekomme? Lohnsteuerkarte liegt der AG vor.

Danke

Das heißt, dass ich die Lohnsteuer am Ende des Jahres mittels
Steuererklärung nicht wiederbekomme? Lohnsteuerkarte liegt der
AG vor.

Danke

Hallo Christ90,
habe mich falsch ausgedrückt, du hättest erst gar keine Lohnst. zahlen müssen, wenn du einen Freibetrag vorher beantragt hättest. Dieser Freibetrag wird vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Dies scheint aber bei dir nicht der Fall zu sein, also wirst du am Jahresende die zu viel gezahlte Lst vom FA zurückfordern müssen-und auch bekommen. Wenn ein Student eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse I vorlegt, bleibt 2010 ein Monatslohn in Höhe von 889 € steuerfrei.
Die Jahresarbeitslohngrenze, bis zu der in Steuerklasse I keine Lohnsteuer anfällt, beträgt für das Kalenderjahr 2010 10.673 €.
Mit freundlichen Grüßen
S. Horenburg

Hallo,

meines Wissens gilt man nur als Werkstudent, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt.
Bei 2000 Euro im Monat kann ich mir das nicht vorstellen. Also sind die Abzüge meines Erachtens richtig. Sollten es wirklich unter 20 Stunden sein, so dürfte nur Rentenversicherung abgezogen werden.

Grüße
Petra