tut mir leid, der Titel ist nicht ganz so aussagekräftig wie ich es mir gewünscht hätte aber ich weiß nicht wie man das nennt und finde daher auch keine Infos im Netz.
Meine Frage ist folgende:
Welche Mitbestimmungsrechte bringt der Besitz bestimmter prozentualer Anteile an einer AG mit sich?
Das einzige mir bekannte Beispiel ist die Sperrminorität mit 25-50% der Anteile.
Mit der Sperrminorität können auf der Hauptversammlung Beschlüsse blockiert werden, die mehr als 75% der Stimmen benötigen.
Aber ich bin mir ganz sicher, dass es da noch weitere Verteilungen der Stimmgewichte gibt.
Auch irgendwas krummes wie 63,5% oder so.
Ich hoffe hier kennt sich jemand besser damit aus und kann mir helfen oder mir wenigstens sagen unter welchem Begriff ich suchen muss um mich zu informieren.
Man muss zwischen Aktien und anwesendem Kapital unterscheiden. Die von dir genannten Prozentsätze beziehen sich auf das anwesende Kapital bei der Hauptversammlung. Wenn jedoch nicht alle Aktionäre auf der Hauptversammlung anwesend sind, braucht man nicht 25 % der Aktien um 25 % der Stimmrechte auf der HV zu haben. So reichen dann oft „ungerade“ kleinere Zahlen.
Weiterhin kann die Satzung der Aktiengesellschaft auch ein anderes Stimmverhältnis festlegen (§ 133 und § 179 AktG).
Danke, das ist schonmal gut zu wissen.
Wenn man jetzt davon ausgeht, das gesamte Kapital ist anwesend bei der HV:
Gibt es dann noch andere wichtige Marken neben der 25-50% Marke?