Welche altersvorsorgewirksame Leistung ist empfehlenswert?
Rente oder Bausparen oder was gibt es noch? Was sollte man machen, wenn man möglichst bald Zugriff darauf haben möchte?
Welche altersvorsorgewirksame Leistung ist empfehlenswert?
Rente oder Bausparen oder was gibt es noch? Was sollte man
machen, wenn man möglichst bald Zugriff darauf haben möchte?
Möchtest Du ne Altersvorsorge oder „man möglichst bald Zugriff darauf haben“ ?
Ich möchte möglichst bald Zugriff haben. Außerdem möchte ich möglichst selber entscheiden, was ich damit mache.
Existenzgründung, Hausbau oder Renovierung…
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Ich möchte möglichst bald Zugriff haben. Außerdem möchte ich
möglichst selber entscheiden, was ich damit mache.
Dann solltest Du keine Altersvorsorge abschließen.
Existenzgründung, Hausbau oder Renovierung…
Je nach Zeithorizont: Tagesgeldkonto, Fondsparplan, Bausparvertrag
Hallo,
deine Fragestellung ist mehr als widersprüchlich - oder bist du schon 60 Jahre!? Wenn ja, dann könnte beides gehen: Altersvorsorge UND baldiger Zugriff (LOL)!
Gruß cooler
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Also, noch mal deutlicher:
Der Kram, den mir mein Arbeitgeber anbietet heiß „altersvorsorgewirksame Leistung“; was ich damit machen kann ist mir nicht ganz klar.
Gerne würde ich in ein paar Jahren schon drauf zugreifen können. Wenn das jedoch in keinem Fall geht wäre ich auch für Empfehlungen dankbar, die eine Verwendung jener Leistungen für die Rente oder Ähnliches abzielen.
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Hallo,
hier handelt es sich imho um eine betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung). Der „Kram“ wird nicht umsonst von deinem AG „altersvorgewirksame Leistung“ genannt - sie kommt ja erst im Alter zum Tragen (vor 60 läuft schon mal gar nichts).
Im übrigen, ein bisschen Einlesen hilft!
Ich verstehe nicht, warum du anscheindend nur die Überschrift liest und dann hier nachfrägst!?
Gruß cooler
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Das ist keine Überschrift, sondern ein Punkt im Arbeitsvertrag, der nicht weiter erläutert wird.
Übrigens, nahezu alles was hier erfragt wird kann man sich auch mit mehr oder weniger Aufwand anlesen.
Ich finde es nicht der Sache dienlich, diese Grenze für andere festzulegen.
Wenn jemand eine Erfahrung oder einen, auf Expertenwissen basierenden Rat hat und bereit ist mir diesen kundzutun, dann bin ich sehr dankbar 
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Das ist keine Überschrift, sondern ein Punkt im
Arbeitsvertrag, der nicht weiter erläutert wird.
Hallo,
das ist DEIN Arbeitsvertrag mit einem Punkt „altersvorsorgewirksame Leistungen“. Wenn dieser Punkt nicht näher erläutert wird?!?, kann dir mit Erläuterungen nur dein eigener AG (Personalabt.) dienen - woher sollen wir wissen, was DEIN eigener AG damit meint!?
Das meine ich mit nur „Überschrift (sinnbildlich, du kannst auch Punkt dazu sagen)lesen und dann HIER nachfragen“!
Übrigens, nahezu alles was hier erfragt wird kann man sich
auch mit mehr oder weniger Aufwand anlesen.Ich finde es nicht der Sache dienlich, diese Grenze für andere
festzulegen.
Das ist doch keine Grenze festlegen, sondern schlicht und einfach hier nicht händelbar! (Wenn dein AG dir erläutert hat, um was es geht und du dazu noch Fragen hast, sind wir in der Lage dir zu helfen!
Wenn jemand eine Erfahrung oder einen, auf Expertenwissen
basierenden Rat hat und bereit ist mir diesen kundzutun, dann
bin ich sehr dankbar
Wie gesagt, Expertenwissen erst dann, wenn du von deinem AG erfahren hast, was dein AG mit „altersvorsorgewirksamen Leistungen“ bezeichnet!
Gruß cooler
P.S. Meine Vorstellung hierzu habe ich ja schon zum Ausdruck gebracht.
Ich vermute, dass es sich bei dem „Kram“ (von dir so bezeichnet) um Entgeltumwandlung im Durchführungsweg XY handelt!
Die Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung über den Arbeitgeber ist das schlechteste was man abschließen kann. Warum?
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Hände weg davon !! Spreche aus eigener Erfahrung.
Meine Frau hat während der Laufzeit SV-Beiträge und pauschale Lohnsteuer bezahlt, weil der Beitrag monatlich abgezogen wurde.Nach Auszahlung muß sie jetzt noch 10 Jahre lang weiter SV-Beiträge bezahlen, warum?
Weil die rot-grüne Abzocker-Regierung die Auszahlung ab 01.01.2004 als „Betriebsrente“ deklariert hat, obwohl der Arbeitnehmer die Beträge selbst angespart hat. Man griff selbst in Verträge ein, die vor 2004 abgeschlossen wurden, also kein Vertrauensschutz.
Hätte man zufällig eine Kapitalversicherung ohne Arbeitgeber abgeschlosssen, wäre die Auszahlung sozialversicherungsfrei, man mag es kaum glauben, aber es ist so. Das Landessozialgericht in Essen hat uns diese Ungerechtigkeit als rechtmäßig und gesetzeskonform bestätigt.
Ich habe meinen Töchtern deshalb empfohlen, in Sachwerten, Immobilien, Gold usw., zu investieren und von Riester & Co. einen weiten Bogen zu machen. Was der Staat heute großzügig an Zulagen gewährt, holt er sich bei der Auszahlung an Steuern zurück.
Übrigens: Was ist eine Riesterrente in 30 Jahren inflationsbereinigt noch Wert? Ein Einkauf bei Lidl & Co.?
Meine Frau hat während der Laufzeit SV-Beiträge und pauschale
Lohnsteuer bezahlt, weil der Beitrag monatlich abgezogen
wurde.Nach Auszahlung muß sie jetzt noch 10 Jahre lang weiter
SV-Beiträge bezahlen, warum?
Hallo, bring bitte nicht Dinge in diesen Diskussionsstrang herein, die gar nicht mehr relevant sind (zumindestens für den Fragesteller). Die „neue“ DV ist auch bei monatlicher Zahlweise sowohl Lohnsteuer- wie auch Sozialvers.frei!
Gruß cooler