Welche Altlasten übernehme ich und welche Pflichten übernehme ich in Bezug auf dessen Kinder wenn ich jemanden heirate, der bislang Hartz IV bezogen hat?

Hallo,
ich heirate eine Frau die 2 Kinder (1 Kind in 2016 Abitur und dann ein Studium, 2tes Kind bezieht Hartz IV und ist drogenabhängig) hat und bislang Hartz IV bezog. Meine Frau wird nach der Heirat nicht berufstätig sein. Hinweis: Ich bin ein Gutverdiener!
Fragen:

  1. Kann ARGE auf mich zukommen und Hartz IV Zahlungen für vergangenen Jahre für meine Frau und ihren ersten Sohn zurückverlangen?
  2. Kann das Sozialamt auf mich zurückgreifen und Geld als Unterhaltszuschuss für den drogenabhängigen Sohn verlangen?
  3. Wird mein Einkommen für die Berechnung des BAföG für den ersten Sohn herangezogen. Bin ich diesem grundsätzlich unterhaltspflichtig?
  4. Bin ich für Schulden jedweder Art des 2ten Sohnes (mit-) verantwortlich?

Sorry für die vielen Fragen. Falls jemand eine professionelle Beratung anbietet, möchte er sich gerne melden

Danke und Gruß
SO

NEIN

So ganz uneingeschränkt NEIN wie duck es schriebt, ist es nicht!
Das geht durch die „Hintertür“ weil Deine Ehefrau einen Anspruch auf von Dir gezahltes Taschengeld hat.
http://www.finanztip.de/taschengeld-unter-eheleuten/
Das kann, muß aber nicht zum Tragen kommen bezüglich der Unterhatltspflicht der Mutter für ihre Kinder.
ramses90