Hallo,
neben der Straße verläuft der durch Bordstein erhöhte Bürgersteig mit abgetrenntem Fahrradstreifen.
An der nächsten Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel und eine normale Ampel. Eine Fahrradampel gibt es nicht. Da die Fußgängerampel anders getaktet ist als die normale Verkehrsampel, wüsste ich als Fahrradfahrer auf dem Fahrradstreifen des Bürgersteiges gerne, welche Ampel nun für mich gilt.
JohBa
neben der Straße verläuft der durch Bordstein erhöhte
Bürgersteig mit abgetrenntem Fahrradstreifen.
Ist dort Radfahren nur erlaubt ( vermutlich) oder vorgeschrieben ?
An der nächsten Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel und eine
normale Ampel. Eine Fahrradampel gibt es nicht. Da die
Fußgängerampel anders getaktet ist als die normale
Verkehrsampel, wüsste ich als Fahrradfahrer auf dem
Fahrradstreifen des Bürgersteiges gerne, welche Ampel nun gilt.
Wer auf dem Gehweg fährt, muss (wie ein Kind) absteigen und über die Straße schieben.
Es sei denn, im Leuchtfeld ist ein Rad-Sysmbol oder ein kombiniertes Fußgänger/Rad-Symbol. Manchmal sind auch die Masten entsprechend beschriftet.
Wenn jedoch der Radweg benutzungspflichtig ist, dann wird er hoffentlich auch befahrbar sein, und dann wäre er vor der Kreuzung abgesenkt und man kann links an der Ampel vorbei unter Beachtung dieser bei Grün fahren.
So einfach ist es nicht,
Hallo,
denn es kommt zunächst mal darauf an, wie der markierte Radweg verläuft.
Ohne Zusatzbeschilderung würde notfalls die PKW - Ampel auch für den Radweg gelten, soweit sie diesen ebenfalls überspannt.
Führt der markierte Radweg in Fahrtrichtung rechts am Mast der Signalanlage vorbei, wäre die ( optional vorhandene ) Fußgängerampel der einmündenden Querstraße bindend. ( unter dem Hinweis, dass weisende Zusatzschilder für Radler dann an der Hauptampel fehlen )
Eine Fußgängerampel an der Querstraße bliebe damit dennoch ohne Sonderhinweis bindend. Optimal hätte der Radler dann sein Radel über die beampelte Fussgängerfurt der Einmündung zu schieben.
Geht der Radweg links des Ampelmastes, so würde die Hauptampel bei Geradeausfahrt auch für den Radler gelten.
Bei beabsichtigtem Rechtsabbiegen wäre sinnvollerweise nach hinweisgebenden Schildern in der Seitenstraße zu suchen und bis dort notfalls zu schieben.
mfg
nutzlos