Welche Anforderungen kann ein Mieter an einen

… „feuchten“ Keller stellen?
Für welche Nutzungen und/oder Lagerungen muss ein gemieteter Keller geeignet sein?

… „feuchten“ Keller stellen?
Für welche Nutzungen und/oder Lagerungen muss ein gemieteter
Keller geeignet sein?

wenn man einen feuchten keller gemietet hat, dann sollte er die eigenen zigarren feucht halten oder ist für die lagerung von schimmelkäse geeignet. auch für bestimmte kakteen ist eine hohe luftfeuchtigkeit vorteilhaft…

falls aber die frage sein sollte, „welche anforderungen werden an einen keller gestellt“, dann lässt sich die frage in ihrer abstraktheit nicht überbieten und auch nicht beantworten.

machst du es dir da nicht ein bissl einfach?

Der Sachverhalt ist doch einfach, der Keller muss

  1. ein Keller sein
  2. feucht

es muss also dazu dienen, das in ihm gegenstände gelagert werden, die ausdrücklich nur in feuchten kellern gelagert werden dürfen :wink:

hth

hi,

war der Keller schon feucht, als Ihr eingezogen seid? Wenn ja, ist Euch (schriftlich) versprochen worden, daran etwas zu ändern?

Grüsse,
Hannelore

Zunächst die Fragen : Ist der Keller bei Anmietung durch den Mieter besichtigt worden, gibt es ein Übergabeprotokoll??

Wenn ja : war der Keller zu diesem Zeitpunkt Trocken ?
Wenn Ja hat der Mieter ein berechtigtes Verlangen das der Keller so bleiben sollte. Dementsprechend sollte wenn möglich vom Vermieter durch Instandsetzende Maßnahmen etwas unternommen werden.Sollte die Feuchtigkeit durch einen Rohrbruch entstanden sein so könnte für Schäden an Gegenständen des Mieters die Gebäudehaftpflicht in Anspruch genommen werden . Wenn so versichert.

War der Keller jedoch damals schon feucht , so ist dieses dem Mieter bekannt gewesen und er hat durch Unterzeichnung des Protokolles( wenn vorhanden ) dieses akzeptiert, so dass er selber dafür Sorge zu tragen hat das Gegenstände die er dort einlagert durch die Feuchtigkeit keinen Schaden nehmen. (entsprechende Verpackung sowie ausreichenden Abstand von feuchten Wänden und Boden bereichen.( Gerade im Altbaubereich oft vorhanden)

Das ein Keller kein Raum für Wertvollere Gegenstände ist sollte jedem Menschen bekannt sein.

Gruß
Uwe

Hallo Uwe,
danke für Deine differenzierte Antwort.
Auch ich bin bei meinen weiteren Recherchen an den entscheidenden Punkt gekommen, dass das Baujahr des Gebäudes und der Zustand bei der Anmietung für die Beantwortung der Frage entscheidend ist.
Vielen Dank auch allen Anderen, welche sich um eine Antwort bemüht haben.

Gruß
Thomas