Welche Angaben bei KK-Wechsel?

Hallo!

Welche Angaben muß ich beim Wechsel von einer gesetzl. Krankenkasse in eine andere machen??

Hintergrund: ein Freund ist momentan in der AOK versichert und hat Darmkrebs im fortgeschrittenem Stadium. Die AOK zahlt nichts was mit der Krebserkrankung zu tun hat, d.h. läßt ihn „verrecken“.
Warum die nicht zahlen wäre zu umständlich zu erklären, hat irgendwie damit zu tun, daß er mal privat versichert war, die AOK ihn dann nehmen musste…
Bisher hat er alles selber bezahlt, ist nun aber deshalb pleite, kann sich keine weitere Behandlung oder Arztbesuch leisten.

Wenn er jetzt einfach nochmal die KK wechseln würde, müsste er die Erkrankung angeben??? Können die ihn aufgrund seiner Erkrankung ablehnen bzw. wieder so eine Ausschlußklausel verlangen??

Ich bitte um schnelle Hilfe, denn er hat nicht mehr viel Zeit.

Ines

Hallo!

Welche Angaben muß ich beim Wechsel von einer gesetzl.
Krankenkasse in eine andere machen??

Hintergrund: ein Freund ist momentan in der AOK versichert und
hat Darmkrebs im fortgeschrittenem Stadium. Die AOK zahlt
nichts was mit der Krebserkrankung zu tun hat, d.h. läßt ihn
„verrecken“
Warum die nicht zahlen wäre zu umständlich zu erklären, hat

Doch, erklär mal!!!

irgendwie damit zu tun, daß er mal privat versichert war, die
AOK ihn dann nehmen musste…

Sorry daran liegts auf keinen Fall. Die AOK musste ihn auch nicht „nehmen“, in Deutschland gibts Krankenversicherungspflicht lt. SGB.

Bisher hat er alles selber bezahlt, ist nun aber deshalb
pleite, kann sich keine weitere Behandlung oder Arztbesuch
leisten.

Sehr ungewöhlich, kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen.

Wenn er jetzt einfach nochmal die KK wechseln würde, müsste er
die Erkrankung angeben??? Können die ihn aufgrund seiner
Erkrankung ablehnen bzw. wieder so eine Ausschlußklausel
verlangen??

Gesetzliche Krankenkassen stellen keine Gesundheitsfragen. Das machen
nur private. Innerhalb der GKV kann man wechseln, allerdings muss man nach einem Wechsel mindestens 18 Monate bei der Kasse auch bleiben.

Ich bitte um schnelle Hilfe, denn er hat nicht mehr viel Zeit.

Ines

Hallo!

Welche Angaben muß ich beim Wechsel von einer gesetzl.
Krankenkasse in eine andere machen??

Hintergrund: ein Freund ist momentan in der AOK versichert und
hat Darmkrebs im fortgeschrittenem Stadium. Die AOK zahlt
nichts was mit der Krebserkrankung zu tun hat, d.h. läßt ihn
„verrecken“.

Hallo, das kann ich mir nicht vorstellen - die Kasse zahlt alles, was medizinisch notwendig ist und auch anerkannt ist - ich bin zwar nicht bei der AOK beschäftigt, aber das gilt für alle Kassen. Von daher
ist ein Wechsel nicht angezeigt.

Warum die nicht zahlen wäre zu umständlich zu erklären, hat
irgendwie damit zu tun, daß er mal privat versichert war, die
AOK ihn dann nehmen musste…

Entschuldigung, aber das ist Unsinn - Jeder Versicherte bei einer
gesetzlichen Krankenkasse hat ab dem ersten Tag, der Mitgliedschaft
den voll Leistungsanspruch .

Bisher hat er alles selber bezahlt, ist nun aber deshalb
pleite, kann sich keine weitere Behandlung oder Arztbesuch
leisten.

Wen es sich um aussvertragliche, also nicht anrkannte Behandlungen
handelt, wird er die bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse
auch nicht bezahlt bekommen, leider, aber das ist so.

Wenn er jetzt einfach nochmal die KK wechseln würde, müsste er
die Erkrankung angeben??? Können die ihn aufgrund seiner
Erkrankung ablehnen bzw. wieder so eine Ausschlußklausel
verlangen??

Nein, bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
spielt eine bestehende Erkrankung keinerlei Rolle, es gibt auch
keinen Ablehnungsgrund oder eine Ausschlussklausel.

Ich bitte um schnelle Hilfe, denn er hat nicht mehr viel Zeit.

Leider, leider kann hier in dieser Form keine Hilfe erteilt werden.

Ines

Gruss
Czauderna

Hallo Günter

Hallo!

Welche Angaben muß ich beim Wechsel von einer gesetzl.
Krankenkasse in eine andere machen??

Hintergrund: ein Freund ist momentan in der AOK versichert und
hat Darmkrebs im fortgeschrittenem Stadium. Die AOK zahlt
nichts was mit der Krebserkrankung zu tun hat, d.h. läßt ihn
„verrecken“.

Hallo, das kann ich mir nicht vorstellen - die Kasse zahlt
alles, was medizinisch notwendig ist und auch anerkannt ist -
ich bin zwar nicht bei der AOK beschäftigt, aber das gilt für
alle Kassen.

Das mit dem " verrecken" lassen stimmt schon ab und an. Letzte Woche gabs bei der ARD „Todkrank und abgeschrieben“. Im wesentlichen gings da da um die Mars- Therapie -Blutwäsche bei Leberversagen - Körperentgiftung. Obwohl die Therapie den Leuten am besten geholfen hat, wourde sie später nicht mehr von GKV bezahlt. PKV zahlt aber anstandslos. Lieber berappt man bei Patienten ca 10-15.000 €s im Quartal, indem man sie mit Gift der Pharmamafia vollpumpt
Weiteres Bsp. kam diese Woche bei Panorama. Da gings um ein Medikament wo der Hanfwirkstoff „Diabolin“ drin ist (glaub so hiess der) der besonders für Schmerzpatienten als letztes Mittel geeignet ist. In den USA zugelassen, weil nachweislich wirksam, in D nicht. Ein Arzt hatte das Mittel einen Krebspatienten (Mundhöhlenkrebs) in 2002 verschrieben. Jetzt soll er 50.000€s zurückzahlen, weil der Patient noch lebt, haben beide jetzt ein Problem. Eine Monatsration kostet da 860€s
Soviel mal dazu, was in der GKV so angesagt ist.
Entscheidest du persönlich, ob eine Therapie bezahlt wird oder nicht?

LG
Mikesch

Ach so, 1. Sendung hab ich aufgezeichnet, falls Interesse besteht.

Hallo Mikesch,
schön wäre es, wenn ich entscheiden könnte, ob wir eine Therapie
bezahlen oder nicht. Aber es ist nun mal so, dass die gesetzlichen
Krankenkassen (bitte nicht mit PKV verwechseln) nur das zahlen
dürfen, was der gemeinsame Bundesausschuss, in dem übrigens auch
Patientenvertreter sitzen, zugelassen hat. Zugelassen wird dort eben
nur das, was auf breiter Basis wissenschaftlich und medizinisch auch
entsprechende Erfolge vorzuweisen hat. Gerade bei CA-Behandlungen
gibt es viele Sachen, die eben nicht diese Voraussetzungen erfüllen.
Sicherlich wird das dem Einzelfall nicht gerecht, und ich habe in meiner
jahrzehntelangen Tätigkeit als Leistungsentscheider oftmals gegen
meine innere Überzeugung solche Leistungsanträge ablehnen müssen und
in den Fällen, in denen es dann zur Klage kam auch (leider) immer
Recht bekommen. Wenn hier in der Öffentlichkeit jemand deshalb
gerügt werden muss, dass ist es die Gesetzgebung und nicht die Kasse,
die nur das erfüllen muss, was der Gesetzgeber vorschreibt.
Man sieht das ja zur Zeit ganz deutlich daran, dass Frau Schmidt
den Krankenkassen Sanktionen angedroht hat, sollten sie ihren
Protest gegen Teile der Gesundheitsreform aufrechterhalten.
Übrigens, nur zur Ergänzung - es gibt Urteile vom Bundessozialgericht,
die es den gesetzlichen Krankenkassen selbst verbieten Leistungen
von Heilpraktikern zu erstatten.
Gruss
Czauderna

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Hi,
kann das nur bestätigen…
Was aber zum Wechsel noch zu beachten ist:
Wenn Ihr Kündigt, dann muß eine Kündigungsbestätigung nach § 175 geschrieben sein und Du hast 2 Monate plus den gerade laufenden Monat Kündigungsfrist.
Sonst kann nicht gewechselt werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

auch die gesetzliche KK sind mittlerweile auf den Trichter gekommen, mehr Gesunde in ihren Reihen zu haben als Kranke. Sorry!! - nur ergibt das bedingt Sinn, da die KK keine Gewinne erwirtschaften dürfen (nur bis zu einer bestimmten Rücklagenhöhe). D.h., Beträge oder Gewinne müssen im Rahmen einer Beitragssatzsenkung im folgenden Kalenderjahr Wirkung zeigen .

Ausserdem können Kassen überhöhte Kosten im Rahmen vom Risikostrukturausgleich (RSA) geltend machen. D.h. reiche Kassen -mit mehr Beitragseinnahmen- finanzieren arme Kassen.

Auf deinen Fall bezogen dürfen dich gesetzliche KK nicht ablehen oder gesetzliche Leistungen verweigern, nur weil sie kostspielig sind.
Die MÜSSEN bezahlt werden, schließlich retten sie leben!!

Erkundige dich mal, ob es bei deiner Kasse DMP PROGRAMME gibt (Disease Management Program). Meistens betreffen diese Programme nur chronisch Kranke, Ziel der Kassen ist es, diese Kosten im RSA geltend zu machen und so ihre Kosten „wieder zu bekommen“ oder nicht so viel in den RSA einzahlen zu müssen.

Sorry dass ich es so auf das BWL beschränke, aber daran haperts meist. Geh am besten nicht zu einer neuen Kasse hausieren, dass bei der neuen Kasse jemand versichert werden soll, der nur „kostet“.

Bei der alten Kasse kündigen, wie es bereits gepostet wurde und bei der neuen anmelden.

ALLES GUTE!!!