Welche Ansprüche kann man in einem Schutzvertrag stellen? Ist eine mündliche Schenkung möglich? Wer übernimmt die Unterhaltskosten für ein Pferd auf Probe?

Hallo zusammen,

was sagt ihr zu folgendem Fall (3 Fragen): Person A hat ein Pferd, welches sie aber aus bestimmten Gründen nicht mehr behalten kann und gibt es zunächst auf Probe an Person B. Mündlich ausgemacht wird, dass Person B das Pferd bei Gefallen kostenlos übernehmen kann, allerdings unter der Voraussetzung, dass Person A es noch für die eigene Zucht verwenden kann. Nach vier Monaten entscheidet sich Person B dazu, das Pferd zu behalten und teilt dies Person A mit zwecks Übergabe der Papiere. Nun möchte Person A zunächst einen Schutzvertrag aufsetzen, um sicher zu gehen, dass sie das Tier jederzeit zu Zuchtzwecken zur Verfügung gestellt bekommt bzw. natürlich auch um auszuschließen, dass das Pferd kastriert und damit zuchtuntauglich gemacht wird. Wie muss der Schutzvertrag hier aussehen? Es soll auch kein Geld fließen, sondern es wurde eine Schenkung vereinbart.

Nächste Frage: Einen Monat, nachdem Person B Person A mitgeteilt hat, dass sie das Pferd gerne behalten würde, ist immer noch kein Vertrag zustande gekommen. Person B wird ungeduldig, schließlich kostet das Pferd jeden Monat eine gewisse Summe an Unterhalt und es wurde auch schon Geld in Zubehör und Beritt durch einen professionellen Trainer investiert. Person B kontaktiert Person A, die ihr (ohne Zeugen) mitteilt, dass sie aus persönlichen Gründen noch keine Zeit gefunden hat, sich um den Vertrag zu kümmern, Person B das Pferd aber als ihres betrachten kann. Die Papiere sind aber immer noch im Besitz von Person A. Ist hier schon eine Schenkung zustande gekommen und wem gehört das Pferd nun rechtlich gesehen?

Dritte Frage: Einen weiteren Monat später reißt Person B aufgrund der ungeklärten Verhältnisse des Geduldsfaden. Das Pferd ist nun seit sechs Monaten in ihrer Obhut und hat durch Unterhalt, Futter, Trainerstunden etc. eine gewisse Summe an Geld gekostet. Es ist auch kein einfaches Pferd, weshalb weitere teure Trainerstunden nötig wären, ohne die Person A das Pferd nur schwer händeln kann. Außerdem hat Person B nun Zweifel, ob eine Zucht mit dem Pferd unter den gegebenen Umständen überhaupt sinnvoll wäre. Es kommt zum Streit zwischen den Personen A und B und Person A fordert die Herausgabe des Pferdes. Person B stimmt der Rückgabe zu, möchte aber nicht auf den kompletten Kosten sitzen bleiben, die das Pferd in den letzten sechs Monaten verursacht hat. Kann sie hier Ansprüche geltend machen? Und macht es einen Unterschied, ob Person A das Pferd zurückfordert oder ob Person B es aufgrund der so lange ungeklärt gebliebenen Besitzverhältnisse von sich aus zurückgeben will?

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Viele Grüße,
Liz

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Hallo!

Man kann kein Pferd einfach so verschenken, jedenfalls ist das rechtlich unwirksam.
Man muss zwingend einen Vertrag vor einem Notar machen.

Das ist nicht passiert, also ist A weiter der Eigentümer .

Und wieso fordert B nun Unterhaltskosten für das Pferd ? 4 Monate hatte man das Pferd sowieso auf eigenen Wunsch und musste dazu alle Kosten selbst tragen. Denn erst da hatte man sich doch entschlossen, das Pferd zu übernehmen.
Blieben ja allenfalls 2 weitere Monate Futterkosten usw.

Aber auch da sehe ich nicht, wie man die fordern kann.
Warum hat man denn beim Hinauszögern der Übernahme/Schenkung nicht das Pferd zurückgegeben ?

MfG
duck313