Hallo,
welche Anspruchsgrundlage(n) für eine Geldforderung besteht, wenn ein Unberechtigter ein Gebäudeteil ohne Kenntnis und Einwilligung des Eigentümers nutzt und der Eigentümer hiervon erst Jahre später „Wind bekommt“?
Gruss
Drs. BOB
Hallo,
welche Anspruchsgrundlage(n) für eine Geldforderung besteht, wenn ein Unberechtigter ein Gebäudeteil ohne Kenntnis und Einwilligung des Eigentümers nutzt und der Eigentümer hiervon erst Jahre später „Wind bekommt“?
Gruss
Drs. BOB
Wegen der Nutzung entsteht keine Geldforderung, aber auf Unterlsssung kann man klagen und wegen Hausfriedesbruch anzeigen