Welche Ansprueche bestehen, warum koennte der Arbeitgeber hier druxen

Folgender Beispielfall: Arbeitnehmer ist 20 Jahre im Betrieb taetig, dann Renteneintritt, arbeitet dort aber auf Minijobbasis weiter, offen sind 500 Ueberstunden, 60 Tage Urlaub die nicht ausgezahlt werden oder abgefeiert werden konnten, obwohl das im Betrieb so ueblich ist. Dann erfolgt eine Umwandlung von Einzelunternehmen in GbR. Das Ueberstundenkonto, der Urlaub wird einfach einseitig, ohne Verguetung auf 0 gestrichen, ohne was zu sagen. Es arbeiten weitere Familienmitglieder im Betrieb, mit dem Risiko wenn er sich dageben wehrt, das es an den Familienmitgliedern auf der Arbeit ausgelassen wuerde.

Welche Ansprueche hat der Rentner und was sollte er hinsichtlich der Verjaehrung beachten? Was wuerdet ihr dem Renter raten?
Was koennte der Arbeitgeber versuchen einfach unter dem Teppich fallen zu lassen, welche Ansprueche koennte er befuerschten von dem er moeglicherweise hofft, dass der Rentner davon nichts erfaehrt?

Gruss und Danke (weiss nicht ganz einfache Fragen) Werweisswas2

Hallo,

der Rentner hat einiges schleifen lassen und sich darauf verlassen, dass sich der AG zu seinem Gunsten verhält. Tut er aber nicht und jetzt sollte dann wohl (leider etwas spät) geprüft werden, welche Ansprüche er hat.

Ändert sich die Betriebsform, wird entweder ein neuer Vertrag ausgehandelt oder (in den meisten Fällen üblich) der alte Vertrag 1:1 übernommen. Darüber hätte aber kommuniziert werden sollen.

Alle anderen Punkte stehen im Arbeitsvertrag unter dem Punkt Urlaub und Überstunden.
Bis auf wenigen Ausnahmen kann der Jahresurlaub bis zum 31.3. des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden - dann verfällt er.
Was Überstunden angeht, so wird es richtig kompliziert, da es keine allgemeingültige Regelung gibt. Was steht denn im Vertrag? Sind die Überstunden angeordnet und abgesegnet worden (also auf einem Stundenblatt erfasst und gegengezeichnet)?

Klingt danach, dass ein Anwalt bemüht werden muss.
Sollte es sich herausstellen, dass noch Ansprüche bestehen, diese eingeklagt werden und daraufhin nachweislich die mitarbeitende Familie gemobbt wird, erst recht.

Viele Grüße

Hai!

Ändert sich die Betriebsform, wird entweder ein neuer Vertrag ausgehandelt

Warum?

Bis auf wenigen Ausnahmen kann der Jahresurlaub bis zum 31.3.
des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden - dann
verfällt er.

Das steht bitte wo?

Der Plem

Nichtwissen macht nix ???

Hallo,

Hallo

der Rentner hat einiges schleifen lassen und sich darauf
verlassen, dass sich der AG zu seinem Gunsten verhält. Tut er
aber nicht und jetzt sollte dann wohl (leider etwas spät)
geprüft werden, welche Ansprüche er hat.

Ändert sich die Betriebsform, wird entweder ein neuer Vertrag
ausgehandelt oder (in den meisten Fällen üblich) der alte
Vertrag 1:1 übernommen. Darüber hätte aber kommuniziert werden
sollen.

Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, gibt es eine zwingende Rechtsfolge, da gibt es nichts mit neuem „Aushandeln“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Alle anderen Punkte stehen im Arbeitsvertrag unter dem Punkt
Urlaub und Überstunden.
Bis auf wenigen Ausnahmen kann der Jahresurlaub bis zum 31.3.
des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden - dann
verfällt er.

Blödsinn. Der Urlaub muß bis zum 31.12. genommen worden sein gem § 7 Abs. 3 BUrlG,
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
nur in Ausnahmefällen kann er bis zum 31.03. oder darüber hinaus geltend gemacht werden.

Was Überstunden angeht, so wird es richtig kompliziert, da es
keine allgemeingültige Regelung gibt.

Natürlich gibt es eine allgemeine Anspruchsgrundlage, § 612 BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html

Was steht denn im
Vertrag?

Im Vertrag ist idR bestenfalls die Verjährungsfrist individuell regelbar

Sind die Überstunden angeordnet und abgesegnet worden
(also auf einem Stundenblatt erfasst und gegengezeichnet)?

Da die Überstunden ja lt. UP ausgewiesen waren, müssen sie auch in der Lohnbuchhaltung erfasst gewesen sein.

Klingt danach, dass ein Anwalt bemüht werden muss.
Sollte es sich herausstellen, dass noch Ansprüche bestehen,
diese eingeklagt werden und daraufhin nachweislich die
mitarbeitende Familie gemobbt wird, erst recht.

Viele Grüße

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Hallo, einen Arbeitsvertrag gibt es in dem Beispiel nicht, war alles nur muendlich. Enstrechend greifen die allgmeinenen gesetzlichen Regelungen hier. Überstunden wurden über eine elektronische Zeiterfassung erfasst mit monatlichen Stundenzettel, auf welche die willkürliche Streichung der Überstunden auch ersichtlich ist. Der Rentenbeginn war zu dem noch vor der Umwanldung. Entsprechend wurde überhaupt nix gesondert ausgehandelt.

Der Altinhaber hat noch die Mehrheit an der GbR. Es wurde nur ein Familienmitglied mit ins Boot gehohlt.

Betriebsüblich ist das offener Urlaub aus Vorjahren nicht gestrichen wird. Ist eine willkürliche Maßnahmen.
Unabhängig von der Anspruchshöhe …

Gilt hier dann die allgmeinen Verjährung von 3 Jahren?
Was sollte man dabei beachten?
Reicht ein formloses Anschreiben vor Ablauf der 3 Jahre aus, um seinen Anspruch einzufordern, den nicht verjähren zu lassen?

Viele Grüße

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Ach ja, war auch noch die Frage der sog. bekannten Betrieblichen Übung und die ist hier, das Urlaub aus Vorjahren nicht ohne Gegenleistung gestrichen wird.