Hier geht es nicht um die Ansprüche der Unterhaltsempfänger, sondern um die Ansprüche des Unterhaltsverpflichteten.
Also um denjenigen, der zu zahlen hat und nicht um denjenigen, der Unterhalt bekommt
Da das Jugendamt die Unterhaltsempfänger unterstützt kann man da nur Ansprüche erfahren, die man einzuhalten hat. Nicht jedoch, auf welche man einen freiwilligen Anspruch hat…
Der Rat zum Jugendamt zu gehen ist zwar gut gemeint, jedoch nur für die Kindsmutter bzw. das Kind sinnvoll, da der Vater i.d.R. keine Infos hierüber bekommt, da das Jugendamt die Kindsmutter bzw. das Kind vertritt. Somit wird man dort als Vater keine sinnvolle Aussage bekommen, außer, dass man das Recht zu zahlen, etc. hat.
Ich meine hier jedoch die anderen Rechte, wie z.B. Recht auf regelmäßigen Umgang, Recht auf Zeugniseinsicht, o.ä.
Keine Ahnung, was es da so gibt.
Beim Jugendamt war ich bereits und erhielt obige Aussage…