Welche Ansprüche hat ein Unterhaltsverpflichteter?

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, welche Ansprüche ein nicht erziehungsberechtigter/sorgeberechtigter Unterhaltsverpflichteter denn hat?

Bislang ist mir leidiglich bekannt, dass man einen Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind hat.

MfG
Horst

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, welche Ansprüche ein nicht
erziehungsberechtigter/sorgeberechtigter
Unterhaltsverpflichteter denn hat?

Gegenüber wem?

gegenüber der Kindsmutter bzw. dem Kind (also gegenüber den Unterhaltsempfängern)

Das Jugendamt kann weiter helfen

Hier geht es nicht um die Ansprüche der Unterhaltsempfänger, sondern um die Ansprüche des Unterhaltsverpflichteten.

Also um denjenigen, der zu zahlen hat und nicht um denjenigen, der Unterhalt bekommt :wink:

Da das Jugendamt die Unterhaltsempfänger unterstützt kann man da nur Ansprüche erfahren, die man einzuhalten hat. Nicht jedoch, auf welche man einen freiwilligen Anspruch hat…

Hi,

was ist denn ein „freiwilliger Anspruch“???

Der Rat zum Jugendamt zu gehen, ist schon der richtige.

grüße
miamei

Der Rat zum Jugendamt zu gehen ist zwar gut gemeint, jedoch nur für die Kindsmutter bzw. das Kind sinnvoll, da der Vater i.d.R. keine Infos hierüber bekommt, da das Jugendamt die Kindsmutter bzw. das Kind vertritt. Somit wird man dort als Vater keine sinnvolle Aussage bekommen, außer, dass man das Recht zu zahlen, etc. hat.
Ich meine hier jedoch die anderen Rechte, wie z.B. Recht auf regelmäßigen Umgang, Recht auf Zeugniseinsicht, o.ä.
Keine Ahnung, was es da so gibt.
Beim Jugendamt war ich bereits und erhielt obige Aussage…

1 „Gefällt mir“