Welche Ansprüche hat Vermieter ohne Mietvertrag?

Hallo zusammen,
ich habe Fragen bezüglich meiner alten Wohnung.
Ende 2004 bin ich gemeinsam mit einer Freundin in eine Wohnung eingezogen. Den Mietvertrag hat meine Freundin unterschrieben sowie die Wohnungsübernahme. In dem Mietvertrag stand zwar drin, dass der Mietvertrag nur zustande kommt, wenn ich mitunterschreibe. Der Verwalter hat sich nie darum gekümmert, er kannte noch nicht einmal meinen Namen.
2006 ist meine Freundin ausgezogen. Ich teilte dem Vermieter telefonisch mit, dass ich die Wohnung nun weiter mieten möchte gemeinsam mit meinem Freund und bat um einen neuen Mietvertrag und Wohnungsübergabe. Darum hat sich der Verwalter ebenfalls nicht gekümmert.
Wir haben Ende Oktober 2009 fristgerecht zum 1.2.2010 die Wohnung gekündigt. Nun will der Vermieter die Wohnung zu meinen Kosten renovieren (Tapezieren, Streichen, Laminat) und fordert 1300 € Nebenkostennachzahlung von letztem Jahr (die höchste Nebenkostennachzahlung in 6 Jahren, ohne detaillierte Auflistung).
Nun stellt sich die Frage: Darf der Verwalter bzw. Vermieterin irgendetwas fordern ohne Mietvertrag? Es hat auch mündlich keine Vereinbarung über Miete, Objekt, etc. gegeben!
Danke im voraus für eure Antworten!

Hallo,
ich schätze das so ein: ihr habt einen mündlichen Mietvertrag ohne weitere absprachen. Denn du sagst ja selbst, du hast den Vermieter telefonisch informiert, dass du weiter mieten möchtest. Selbst wenn ihr einen mündlichen Vertrag abstreiten würdet, hättet ihr einen konkludenten Mietvertrag, was letztlich das gleiche Resultat hat. Der konkludente Mietvertrag kommt durch schlüssiges Handeln zustande, d.h. du hast ja regelmäßig Miete bezahlt und in der Wohnung gelebt, und der Vermieter hat die Miete ohne Beanstandung akzeptiert.

Was die Renovierung angeht: Ich denke, der Vermieter müsste euch zunächst Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beseitigen. Des Weiteren gibt es glaube ich keine gültigen pauschalen Renovierungsklauseln. Ihr habt in eurem mündlichen / konkludenten Vertrag auch nichts weiter vereinbart, was irgendwie bewiesen werden könnte. Daher denke ich, müsst ihr überhaupt nicht renovieren oder eine Renovierung bezahlen. (Schau mal im BGB nach auf dejure.org, da ist das Mietrecht geregelt.)

Was die Nebenkosten angeht: soweit ihr in den letzten Jahren Vorauszahlungen geleistet habt und dann Nachzahlungen akzeptiert habt, bedeutet das, dass ihr auch dieses Jahr die Nachzahlung leisten müsst. Allerdings muss der Vermieter diese detailliert aufschlüsseln.
Falls der Vermieter nie Nachzahlungen gefordert hat, kann man eure Nebenkostenzahlung als Pauschale interpretieren, dann müsst ihr überhaupt nicht nachzahlen.

Grüße, Peter

Hallo Peter,

danke für deine schnelle Antwort. Laut BGB bzw. Mietrecht ist es wohl so, dass bei einem mündlichen Mietvertrag noch nicht einmal Nebenkosten gezahlt werden müssen. Es geht mit eigentlich darum dem Verwalter/Vermieterin klar zu machen, dass eigentlich keine Foderungen mehr zu stellen sind, da nichts vereinbart wurde. Ich habe bereits vorgeschlagen, dass die Kaution, die damals meine Freundin gezahlt hatte, für Nebenkosten etc. des lieben Frieden willens einbehalten werden kann, weil ich einfach keine Nerven für so etwas habe! Aber der Verwalter/Vermieterin ist auf Krawall aus und macht mir das Leben schwer.
Mit einem mündlichen Mietvertrag habe ich eigentlich das Gesetz auf meiner Seite. Meiner Meinung nach dürfte nichts mehr gefordert werden!

Soweit richtig, allerdings kannst du nicht nachträglich Nebenkostenzahlungen verweigern. Wenn du bisher gezahlt hast, sind diese Zahlungen auch Bestandteil des Vertrages. Du hättest nicht zahlen MÜSSEN, hast es aber wohl schon gemacht, oder? Und so wie es bisher jahrelang gehandhabt wurde, wird es auch in diesem letzten Jahr gehandhabt werden. Es kommt also nicht ausschließlich darauf an, was ihr vereinbart habt, sondern auch, wie ihr gehandelt habt. Alles andere ist nämlich schwer zu beweisen.
Schief gehen kann eigentlich nichts, du solltest nur immer bedenken, was beweisbar ist falls Aussage gegen Aussage steht. Ich würde so bezahlen, wie es bisher getan wurde, aber eben nur wenn die Abrechnung detailliert und anständig gemacht wurde. Das mit der Kaution deiner Freundin kommt mir übrigens auch nicht ganz richtig vor, da es ja nicht dein Geld ist… eigentlich hätte deine Freundin das längst zurückbekommen müssen.

Grüße!

weil du wohl 2x hinter ein ander miete zahltest, it ein mietvertrag nach bgb zustande gekommen. nicht vereinbart wurde was bzgl. der schönheitsreparaturen und daher schuldest du keine. was nebenkosten angeht, dürftest du das schulden, was verbraucht wurde und was nach BetrKV lt. gesetz umlagefähig ist. aber wahrscheinlich schuldest du das auch nicht, weil es dazu keine vereinbarung gib-also lasse dich einfach verklagen.
Hallo zusammen,
ich habe Fragen bezüglich meiner alten Wohnung.
Ende 2004 bin ich gemeinsam mit einer Freundin in eine Wohnung
eingezogen. Den Mietvertrag hat meine Freundin unterschrieben
sowie die Wohnungsübernahme. In dem Mietvertrag stand zwar
drin, dass der Mietvertrag nur zustande kommt, wenn ich
mitunterschreibe. Der Verwalter hat sich nie darum gekümmert,
er kannte noch nicht einmal meinen Namen.
2006 ist meine Freundin ausgezogen. Ich teilte dem Vermieter
telefonisch mit, dass ich die Wohnung nun weiter mieten möchte
gemeinsam mit meinem Freund und bat um einen neuen Mietvertrag
und Wohnungsübergabe. Darum hat sich der Verwalter ebenfalls
nicht gekümmert.
Wir haben Ende Oktober 2009 fristgerecht zum 1.2.2010 die
Wohnung gekündigt. Nun will der Vermieter die Wohnung zu
meinen Kosten renovieren (Tapezieren, Streichen, Laminat) und
fordert 1300 € Nebenkostennachzahlung von letztem Jahr (die
höchste Nebenkostennachzahlung in 6 Jahren, ohne detaillierte
Auflistung).
Nun stellt sich die Frage: Darf der Verwalter bzw. Vermieterin
irgendetwas fordern ohne Mietvertrag? Es hat auch mündlich
keine Vereinbarung über Miete, Objekt, etc. gegeben!
Danke im voraus für eure Antworten!

Hi…
dein Vermieter ist ein Schlamper… schön Gruß…
aber nein natürlich nicht… Da gibt es eine Nebenkostenverordnung, auch Betriebskostenverordnung genannt. Hier ein Link dazu.http://www.finanzshop24.de/html/betriebskosten-neben…
Nach dieser Verordnung darf er nur in rechnung stellen was auch eintrifft. Sollte er dies in dem Mietvertrag eingegrenzt haben dann darf er eben nur das verrechnen. Grundsätzlich renovieren geht schon mal gar nicht. Er muß einen nutzungsbedingten Verschleis erdulten was den Boden betrifft sowie so, schließlich gibt es noch keine fliegenden Mieter. Zum Tapezieren gilt nur soviel. Wenn du am Anfang dies gemacht hast mußt du das am ende nicht machen. Anderst herum geht es auch. Machst du das am Anfang nicht dann mußt du es am Ende. Wie hattest du es damit? Sollte kein Laminat drin gewesen sein darf dein Vermieter sich diese Kosten an seine Backe tackern. Nebenkosten muß er detailliert aufgliedern und auch auf deine Anforderung mit Orginalbelegen oder als Kopie beglaubigen… aber so wie er es wohl gemacht geht nix…
gruß Peter

hallo,
ich bin auf diesem gebiet kein experte, hatte hier im forum selbst nur einige fragen gestellt zu diesem thema deshalb kann ich auch nicht weiterhelfen
viel glück

Hallo, wenn nichts vereinbart wurde, kann auch nichts gefordert werden. Da Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, gibt es keine Grundlage für die geforderten Nachzahlungen. Der Vermieter ist für die Renovierungen zuständig, es sei denn, er wälzt es auf den Mieter ab. Schlecht für ihn, wenn er keinen Vertrag hat. Auch für die Nebenkosten kann er nichts nachfordern. Erstens gibt es wiederum keine Grundlage ohne Vertrag, zweitens muss er eine detailierte, nachvollziehbare Abrechnung vorgelegt werden. Sie können sich sogar die Abrechnungsgrundlagen vorlegen lassen. Rechnungen usw.
Aber wie bereits geschrieben, da es keine Grundlage gibt, gibt es auch keinerlei Nachzahlung.

Gruß Fred

Hallo Peter,

ja, wir haben immer gezahlt.

Die Kaution habe ich meiner Freundin ausgezahlt, als sie auszog, da sich der Verwalter, wie gesagt, um nichts kümmerte.
Wenigstens kriege ich hoffentlich die Kaution zurück, da es keine Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen gibt!

Ich habe jetzt ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet, nachdem ihr mich alle etwas ermuntert habt.

Vielen Dank nochmal!