Meine Tochter (16) ist im 6.Monat schwanger.
Ich selber beziehe ALG II. Welche Anträge kann/muss ich bei der Arge stellen, um eine Erstlingsausstattung zu bekommen und was sollte ich alles aufführen?
Kann ich weitere Anträge stellen um auch eine entsprechende Einrichtung für den Nachwuchs zu erhalten?
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1
http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Viel Erfolg.
Ich kenne mich mit dem Thema leider nicht so gut aus.
Sie sollten aber einen formlosen Antrag auf „einmalige Beihilfe“ stellen, wenn Sie Sachen für’s Baby brauchen. Das kann ein Kiderwagen sein oder auch Babykleidung.
Der JobCenter ist wegen Ihrer geänderten Situation verpflichtet diese einmaligen Beihilfen zu gewähren.
Suchen Sie am besten nach einer Beratungstelle für ALG II in Ihrer Nähe.
Hier steht genaueres über einmalige Beihilfen:
http://www.haz-net.de/service/infoblaetter.html
Hallo Honke 1,
ich kenne mich in diesem Bereich nicht so gut aus. In finanziellen Dingen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen (Caritas, Diakonie, Pro Familia usw.) meist die besten Ansprechpartner. Ich würde auch in jedem Falle eine Familienhebamme miteinbeziehen. Diese kennt die Anlaufstellen und kann Deiner Tochter eine „Rundumbetreuung“ zukommen lassen.
Alles Gute für Euch!
Petra
Danke für Deine Info! Kommt gerade richtig! Habe ähnliche Informationen erhalten!
Nochmals danke
Geh am besten zu deiner Beraterin und frag sie. Dazu sind sie da. Ich bin nicht auf dem neuesten Stand.
Für Schwangere wird ab der 13. Woche ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgeblichen Hartz IV Regelbedarfs gezahlt.
IN deinem Falle also 48,79 .- Euro/Mtl mehr. Das ist für Kleidung und die andere Ernährung gedacht.
Mit dem Mutterpass (Kopie) wird nachgewiesen dass die Schwangeraschaft in der 13 Woche noch besteht.
Beantragen kannst Du zusätzlich einmalig für die Erstaussattung pauschal 130 Euro.
Mehr leider nicht!
War zwar nicht besonders hilfreich, aber ich habe mit einer ähnlichen Antwort gerechnet!
Möchte mich aber dennoch dafür bedanken, weil jede Mühe ist einen Dank wert!!!
Geh am besten zu deiner Beraterin und frag sie. Dazu sind sie
da. Ich bin nicht auf dem neuesten Stand.
Deine Antwort war recht hilfreich. Möchte micht dafür natürlich auch gleich bedanken! Werde gleich morgen den entsprechenden Antrag stellen!
Nochmals schönen Dank
Hallo Honke 1, hier ist es am Besten einen Termin beim Bearbeiter zu beantragen und eine Kopie des Schwangerschaftsausweises mitzunehmen. Dann bekommt man einen Antrag für Mehrbedarf in der Schwangerschaft für die Tochter. Weiterhin gibt es dann je nach Wohnort einen Bonus für die Erstausstattung des Kindes, dazu gehören Kleidung, Kinderwagen, Kinderbett Schrank Wickelkommode und was man sonst noch so braucht. Wenn der Antrag dann vorliegt sollte man alles genau aufschreiben, bitte jede Kleinigkeit, wie Fäschchen, Kindersachen usw. Wenn noch Fragen sind bitte anschreiben.
Wünsche noch einen schönen Abend.
Schnelle hingehen, denn Deine Tochter bekommt dann noch einen Mehrbedarf für Essen in der Schwangerschaft
Gruß Stephanie
Danke, das freut mich. Viel Glück für Dich und deine Tochter/Enkel.
Nochmals herzlichen Dank!
Danke, das freut mich. Viel Glück für Dich und deine
Tochter/Enkel.
Ich habe mich auch in meinem Umfeld umgehört und eine ähnliche Auskunft erhalten.
Bin gerade dabei die entsprechenden Anträge zu formulieren um sie dann schnellstmöglich meinem Sachbearbeiter vorlegen zu können.
An dieser Stelle möchte ich mich nun noch recht herzlich für Deinen Tip bedanken!
mache ich doch gerne, wenn was ist bitte anschreiben. Habe ehrenamtlich diesen Job, also Hilfe für ALG II Empfänger für 3 Jahre gemacht. Also nur fragen und ich antworte, lach.
noch einen schönen Abend
Soetwas hört man doch gerne, zumal eine so selbstlose Hilfe heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist!
Ich jedenfalls bin für jede Hilfe in dieser Richtung dankbar. Leider wird man ja von amtswegen oftmals allein gelassen und wenn man nicht genau weiß, welche Fragen man zu stellen hat, bekommt man selten eine Unterstützung bei seinen Problemen!
Nochmals herzlichen Dank!
es gibt Mehrbedarf für Schwangere, für Erstausstattung wird in meiner Stadt einfach eine Pauschale bewilligt, ohne dass man alles einzeln aufführen muss. Bettchen sollte extra beantragt werden. Vorrangig wäre der Kindesvater auch mit dran…später auch mit Unterhalt, nicht nur fürs Kind, sondern auch für die Mutter in den ersten 3 Jahren.
Hallo,
leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht wirklich gut aus. Ich kann Ihnen sagen, dass man eine Erstausstattung zumindest bei uns beim Arbeitsamt beantragen muss. In der Regel werden Kinderwagen, Kinderbett und eine Wickelmöglichkeit genehmigt. Prinzipiell können Sie alles aufführen, was Ihnen wichtig erscheint. Ich kann aber sagen, dass das allermeiste leider abgelehnt wird.
Dann kann man noch separat einen Antrag für Babykleidung ausfüllen. Man bekommt dann einmal einen Zuschuss, von dem man sich dann die Kleidung kaufen kann.
Ob man Wohnungsgeld beantragen kann oder Ähnliches weiß ich leider nicht. Ich hoffe ich konnte trotzdem ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Danke für die Auskunft! Habe aber schon alles soweit mögliche in die Wege geleitet!
Danke für die Info! Habe soweit möglich schon alles in die Wege geleitet!