In ruhigen Zeiten werden Verkaufsaktionen durchgeführt. Dabei sollen Neukunden Handys anbieten. In welchem Fall verhält man sich unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften korrekt?
a)Man verwendet für das Verschicken einer E-mail an einen Verbraucher eine E-Mail-Adresse, die meine Firma von einer anderen Firma erhalten hat.
b)Man ruft im Outbound einen Verbraucher an, nachdem man ihm vorher per E-Mail Werbung zugeschickt hat.
c)Man ruft im Outbound einer verbraucher an, weil man von seinem mutmaßlichen Interesse ausgehen können.
d)Man ruft im Outbound eine Firma an, weil man von einem mutmaßlichen Interesse dieser Firma ausgehen kann.
e)Man verschickt weiterhin E-Mails an einen Verbraucher, obwohl dieser die Verwendung seiner E-Mail untersagt hat.
Welche Antwort ist richtig?
Danke, Anni