Welche Art der Insolvenz?

Ich bin seit 4 Jhren selbstä.Es sind keine Firmenwerte vorhanden ausser kleinere Sachen wir Regale u.s.w.
Es rechnet sich nicht mehr und habe in diesem zeitraum ca.20000€Schulden angehäuft bin mit den nerven am Ende und will nur noch das es vorbei ist!!!Die Frage:Wo muss ich Insovenz anmelden?Soll ich mein Gewerbe abmelden und dann Privatinsolvenz beatragen inklu.hartz 4?mfg Timmi

Sie müssen zum zuständigen Insolvenzgericht und bekommen einen Verwalter zugewiesen. Der wird sich um alles kümmern.
Versuchen Sie eine Arbeitsstelle zu bekommen, denn die Firmeninsolvenz hat nichts mit einer Privatinsolvenz zu tun.
Bei einer Privatinsolvenz sind Sie als Person platt, aber die Schulden wurden doch durch die Firma verursacht.
Also melden Sie Firmeninsolvenz an, bleiben als Privatperson aber rein und unberührt.
So schnell wie möglich zum zuständigen Insolvenzgericht, nicht die Firma abmelden, das macht der Konkursverwalter. Der nimmt alles in die Hand.
Dann können Sie in aller Ruhe zur ARGE und sich Arbeitssuchend melden. Vielleicht haben Sie Glück und bekommen eine Stelle. Ich drücke Ihnen die Daumen.
Gruss
Agnes

Hallo,
die entgültige Entscheidung muss Du selbst treffen.
Ich würde es abmelden und in die Insolvenz gehen.
Infos gibts hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE

Hallo Timmi,
wenn Dein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet wurde, haftest Du in der Tat auch mit Deinem privaten Vermögen für Deine gewerblichen Schulden.
Somit könntest Du evtl. privates Schuldenbereinigungsverfahren (Privatinsolvenz) beantragen. Wobei EUR 20.000 nicht gerade so sehr viel sind, und es deshalb zu überlegen wäre, ob Du das nicht so abzahlen könntest.
Denn während dem Durchlauf der Insolvenz (Wohlverhaltensphase) darfst Du Dir nichts zu schulden kommen lassen und musst Dich strikt an die vereinbarten Zahlungs- und Verhaltensregeln und Vorgaben halten, das kann sehr stressig sein.
Deshalb schlage ich Dir vor, erstmal zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, Deine Gläubiger zu kontaktieren und Ihnen eine Teilrückzahlung VOR der Insolvenz vorzuschlagen. Denn die wissen genau, bein ner Insolvenz kriegen Sie noch weniger Ihrer Forderungen zurück!
Überlegs Dir mal und meld Dich nochmal!
Gruss
FürGerecht

Hallo Timmi,

das mit deiner Selbstständigkeit tut mir leid. Manchmal läuft einfach alles Scheiße.

Wieso möchtest du private Insolvenz anmelden? Denkst du das du keinen anderen Job bekommst und deine Schulden ganz normal abstottern kannst?? Warst du nicht Arbeitslosenversichert? Ich würde es beim Arbeitsamt versuchen ob du nicht ganz normal ALG1 bekommst.

Ist schon ein enormer Schritt sich privat insolven zu melden und auch nicht ganz so einfach. Würde mir das sehr gut überlegen.

Dein Gewerbe kannst bestimmt abmelden. Hat ja so keinen Sinn mehr.

Würde an deiner Stelle echt mal beim Arbeitsamt nachfragen und auch nicht mit irgendwelchen Floskeln abspeißen lassen.

Ich verstehe wenn du jetzt total am Boden bist. Aber wer am Boden ist kann ja nur wieder aufsteigen…
Blöder Spruch, aber du weißt was ich damit sagen will!! Gibt nicht auf!!!

Alles Gute

Lore

Hallo
geh doch mal in die schuldnerberatung und lass dich umfassend beraten. Wenn du auf eine gute triffst, können sie dir vielleicht helfen, deine schulden weg zu verhandeln, so daß du um die privatinsolvenz herum kommst. 20 T€ sind ja nu nicht soviel, daß man da nicht eine verhandlung anstreben könnte. gegen depressionen kann mann sport treiben und ja als selbständiger könnte dich hartz 4 erwarten, es sei denn du findest relativ schnell wieder einen kleinen job.
gruß
michael

sorry da kenn ich mich leider nicht aus.

da solltest du dich an die verbraucherzentrale oder an einen anwalt wenden

Hi,
ne konkrete Anwort kann ich Dir leider nicht geben!
Sorry, viel Erfolg noch!!
Gruss
FürGerecht


WENN DIE SCHULDEN VOR GEWERBEANMELDUNG ENTSTANDEN SIND - DANN HANDELT ES SICH UM PRIVATINSOLVENZ!