Hallo,
wenn es um solche Entscheidungen geht wie die, ob ein Strafgefangener künftig in den Genuss des offenen Strafvollzugs kommen soll - entscheidet das in Deutschland ein Richter? Wenn ja, wie nennt man diesen Richter?
Wenn man „googelt“, findet man den Begriff „Vollzugsrichter“. Mir scheint aber, dass das eine Bezeichnung aus dem österreichischen bzw. schweizerischen Raum ist.
Besten Dank, Michael
Darüber entscheidet am LG die Strafvollstreckungskammer (wie man das am AG nennt, weiß ich jetzt garnicht).
Gruß
Dea
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Michael