Also ich vermute mal das ist der Scheinkaufmann. Bin mir dabei aber gar nicht so sicher.
Außerdem wüsste ich gerne unter welchen Vorraussetzungen dieser denn vorliegt?
vor allem die Vorraussetzungen für einen Scheinkaufmann wären interessant.
Ich habe auch gehört es soll etwas mit dem § 242 BGB zu tun haben, aber ich kann mir keinen Reim darauf machen.
Danke für alle Antworten
Hallo,
der Kaufmann generell ist im HGB geregelt, schon mal reingeschaut in die ersten 6 § des HGB? Als Wiing-Student sollte man das. Neben dem Istkfm ist auch der Kannkfm geregelt, dann noch der spezielle Kannkfm für Land-Forstwirte, dann noch der Formkfm und last but not least der Scheinkfm. Die einzelnen Voraussetzungen und Anwendungsbereiche des Problems „Scheinkaufmann“ findet man in jedem Handelsrechtslehrbuch. Ich glaub für WiWis wird immer der Klunzinger aus dem Verlag Vahlen empfohlen. Ansonsten Wikipedia auch brauchbar für den ersten Einblick.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)
Beim Anschein/Schein im Recht geht es immer in folgenden Schritten:
- zurechenbarer Schein gesetzt
- Vertrauen dürfen und Schutzbedürftigkeit des anderen
- Kausalität des Scheines
Dann wird sich derjenige der sich als Kfm zum Schein ausgibt wegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) als echter Kfm für dieses Rechtsgeschäft behandeln lassen müssen.
Mfg vom
showbee
Als Wirtschaftsingenieur student, hat man nur die kleinsten Grundlagen an Recht.
Ja diese Paragraphen habe ich mir alle schon angeschaut. Aber das beantwortet die Frage gar nicht.
Trotzdem vielen Dank!
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Ja diese Paragraphen habe ich mir alle schon angeschaut. Aber
das beantwortet die Frage gar nicht.
Offen geblieben ist die Frage, welcher Kaufmann im HGB nicht geregelt wird. Im Grunde kann man die Frage nur so beantworten, wie Showbee es getan hat, denn das HGB gilt ja für alle Arten von Kaufleuten.
Du meintest aber vermutlich, welche Art Kaufmann nicht im HGB erwähnt wird. Dies ist der Scheinkaufmann, den man nicht mit dem Fikitivkaufmann verwechseln darf.
Noch Fragen?
Levay
PS. Grundsätzlich halte ich es übrigens durchaus für einen Studenten auch für zumutbar, sich ein Lehrbuch zur Hand zu nehmen, wo deine Fragen auch beantwortet werden. Das musste ich in meinem Studium ja auch 
Gut, ich habe ein Lehrbuch, da steht nur nicht das drin was ich brauche. Da steht alles mögliche drin was wir gar nicht lernen. Die einfachen Dinge habe ich halt nicht. Und wenn man sich da gar nicht aus kennt dann muss man ja mal fragen.
Wenn meine Lehrbeauftragte nunmal diese Frage so stellt, dann ist sie eben so.
Aber Scheinkaufmann hilft schon mal. Steht aber auch nicht in meinem Lehrbuch drin.
Unter welchen Vorraussetzungen liegt denn ein Scheinkaufmann vor?
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Unter welchen Vorraussetzungen liegt denn ein Scheinkaufmann
vor?
Das hab ich doch schon beantwortet! Der Scheinkaufmann ist aber kein Kfm wie
ein normaler sondern der Name „Scheinkaufmann“ umschreibt nur, dass sich ein
Nicht-Kaufmann wegen eines Rechtsscheines wie ein Kaufmann behandeln lassen
muss. Insoweit sollte man also eher vom „Der-Nichtkaufmann-der-sich-wegen-
Schein-als-Kaufmann-behandeln-lassen-muss“ sprechen.
Bsp. Privatperson X will unbedingt beim Großhändler kaufen der aber nach seinen
AGB nicht an Verbraucher verkauft, bastelt also am PC einen Briefkopf in dem er
sich als „Elektrogroßhandel X e.Kfm.“ tituliert. Nun sich der Großhändler (in
Erwartung eines beiderseitigen Handelskaufs) die Ware. X ist aber deppert und
prüft die Ware nicht gleich (wie ihm § 377 I HGB obliegt). X packt die Ware
erst 4 Wochen später aus und sieht offensichtliche Mängel. Nach normalen
Verbrauchsgüterkauf hätte er klar Sachmangelrechte (Nacherfüllung, Minderung,
Rücktritt, Schadenersatz). Nun kommt der „Scheinkaufmann“. X hat nämlich den
Anschein einer Kaufmannseigenschaft gesetzt und G hat vertraut. Also muss sich
X wie ein Kfm behandeln lassen und da er offensichtliche Mängel nicht
unverzüglich gerügt hat gehen ihm die Sachmängelrechte verlustig.
So, nun hast du aber wirklich einen Lehrbuchaufsatz bekommen. Welches Buch hast
du denn? M.E. ist Scheinkaufmann wirklich in jedem Buch enthalten und auch das
klassische Beispiel (s.o.).
Gruß vom
showbee
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Welches Buch hast du denn?
DAS würde mich auch mal interessieren!
Levay
Also erst mal vielen Dank!
Ist nicht so, dass Scheinkaufmann gar nicht drin vorkommt. Aber ist ziemlich kurz und war für mich als leihe doch nicht so durchsichtig. Dein Beispiel ist super, hab ich auch gut verstanden.
Dankeschön!
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Welches Buch hast du denn?
DAS würde mich auch mal interessieren!
Levay
Wirtschaftsprivatrecht von Ernst R. Führich
Wirtschaftsprivatrecht von Ernst R. Führich
nunja, bei amazon auch ein paar 5 * bewertungen, aber auch hinweise auf
fehler… aber in 450 seiten BGB, HGB incl. Gesellschaftsrecht ist
knapp, da kann ich es mir schon vorstellen, dass die „scheinkfm“
problematik nicht/kurz vorkommt bzw. schlecht rüberkommt… und eben
schau ich in unseren web-opac, von den 9 exemplaren die in der
juristischen fachbibliothek verzeichnet sind, sind doch tatsächlich 2
geklaut markiert… scheinbar sehr beliebt das werk, fragt sich nur von
wem!
Welches Buch hast du denn?
DAS würde mich auch mal interessieren!
Hi Levay,
hab nun mal in das besagte Buch geschaut (neugierigbin). Hatte zwar
nur eine Auflage von 1999 parat (die Neuauflage ist komplett
geklaut), aber selbst dort steht unter der Erklärung zum
Fiktivkaufmann des § 5 HGB:
„Wird durch Angabe einer Firma auf Geschäftsbriefen oder in
Anzeigen der Anschein eines kaufmännischen Unternehmens
hervorgerufen, greift § 5 HGB nicht ein. Diese Lücke im Gesetz wird
durch die Lehre vom Rechtsschein (§ 242 BGB) geschlossen. Wer
wahrheitswidrig gegenüber gutgläubigen Geschäftspartnern als Kaufmann
auftritt, wird nach Treu und Glauben so behandelt als ob er
tatsächlich Kaufmann wäre.“
Nun frag ich mich echt, ob die Fragestellerin nicht lesen kann,
immerhin ist es gut erklärt und sogar mit meinem Beispiel. Manchmal
stelle ich fest, dass viele ihre eigene Faulheit durch eine schnelle
Frage verstecken wollen.
*grummel*
der showbee
p.s. im Inhaltsverzeichnis findet man Scheinkaufmann und wird auf eben diesen
Absatz verwiesen…