Welche Art von Recht?

Wir haben einen Sachverständigen beauftragt eine Wohnungsvermessung durch zu führen, da wir den Verdacht hatten, dass unsere Wohnung kleiner ist als angegeben.

Der Vermieter hat das dementiert als wir ihn darauf ansprachen.
Der Sachverständige hat 20qm Differenz gemessen. Wir haben die Messung natürlich bezahlt.

Wir würden gerne wissen, welche Art von recht das genau betrifft? Es handelt sich ja eigentlich um Mietrecht;
Allerdings wurden wir ja Bewusst oder „unbewusst“ getäuscht und benötigten einen Beweis, da ja unser Verdacht explizit verneint wurde.

Also ist es irgendwie auch Vertragsrecht
Es dreht sich dabei konkret um die Kosten der Vermessung.
Trägt die am Ende der Vermieter?
Die Messung wurde von DEKRA Bau durchgeführt, sollte also korrekt sein.

Du hast einen Mietvertrag!

Das Mietrecht ist ein Unterkapitel des Vertragsrechts.
Im Mietrecht gibt es Dinge welche im Gesetz geregelt sind, welche in einfachen Verträgen frei wählbar sind.

MfG Peter(TOO)

ja, das ist ein Teil vom BGB und zwar bei Wohnungen um das sogenannte Soziale Mietrecht.

Täuschen kann man nur wenn man es weis, daher ist eine unbewuste Täuschung nicht möglich.

Gab es vorher einen streit um die Wohnungsgröße, oder wurde dies gemacht ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen? Das wird spätestens berücksichtigt, wenn das ganze vor Gericht landen sollte.

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