Wir möchten gerne ein Firtig-Gartenhaus aufstellen. Wir hatten auch schon einen Termin bei der zuständigen Baubehörde. Dort wurde uns mitgeteilt, dass wir auf jeden Fall einen Bauantrag stellen müssen und dieser muss von einem Bauvorlageberechtigten erstellt werden. So haben wir nun 2 verschiedene Firmen angeschrieben. Der eine Ingenieur gehört zur Online-Firma, bei der wir unser Gartenhaus kaufen möchten. Er hat uns eine Summe knapp unter 300 Euro genannt. Hier sei die Ausfertigung des Bauantrages, des Abweichungsantrages und die Fertigung einer Skizze inbegriffen. Der andere ist ein Architekt aus dem Nachbarort. Er hat uns eine Summe von 1.900 Euro genannt. Inbegriffen sei: Behördengang, Planungsgespräch, Beschaffung von Unterlagen beim Katasteramt, Erstellung der Bauantragsunterlagen, Bauüberwachung, Anzeige Baubeginn und Fertigstellung gegenüber dem Bauamt, Material und Fahrkosten. Ich war geschockt und sagte ihm, dass ich das doch alles gar nicht will. Er meinte, dies sei alles notwendig. Meine Frage: Was muss der Bauvorlagenberechtigte denn tatsächlich wirklich machen? Was kann bzw. darf ich machen? Und was muss ich davon machen (Baubeginnanzeige, Bauüberwachung)?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Hallo,
für Dich ist entscheidend was die Baubehörde dir sagt. Die beantwortet Dir, welche Schritte Du selbst erleigen kannst.
Gruß mki
klingt sehr lustig. Hat der Mann im dritten Semester gefehlt, als am Freitagnachmittag um vier Fertiggartenhäuser besprochen wurden?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Welche Aufgaben der Vorlageberechtigte wahrnimmt, hat der Architekt doch schon erzählt. Hier im Forum wird Dir aber aufgrund zu dürftiger Angaben niemand helfen können. Ob überhaupt ein Antragsverfahren erforderlich ist, lässt sich erst beurteilen, wenn man wenigstens eine vage Vorstellung von der Größenordnung des Bauvorhabens (Grundfläche, Höhe) hat und weiß, in welchem Bundesland der Palast entstehen soll (Bauordnungen sind Ländersache). Handelt es sich um eine Residenz für den Daueraufenthalt von Menschen oder soll nur die Schubkarre unter Dach stehen …
Handelt es sich um ein Gartenhäuschen dieser Art:
http://garten.yakohl.com/pic/Garten_08122010.jpg
oder eher um so etwas:
Gruß
Wolfgang
Ich sagte ja, eine Baugenehmigung ist erforderlich. Das soll ein Gartenhaus mit kleiner Veranda (Aufenthaltsbereich) werden. Etwa 35 Kubikmeter umbauter Raum. In Hessen ist es erforderlich, dass ein Bauvorlageberechtigter den Antrag ausfertigt.
Ich nehme also an, dass das alles nicht erforderlich ist?!
Hallo!
Nur mal aus Interesse, warum hast Du nach dem Kostenvoranschlag über ca. 300 € überhaupt noch die Notwendigkeit gesehen dich bei einem 2. Fachmann zu erkundigen.
Waren dir die 300 € noch zu viel ?
Es ist doch einleuchtend, die Gartenhausanbieter wollen verkaufen und bieten deshalb von eigenem Fachpersonal auch die notwendigen Bauunterlagen günstiger an als ein niedergelassener Architekt.
Der rechnet nämlich nach der Gebührenordnung oder nach Stundensatz ab.
Die Posten Baubegleitung/Bauüberwachung, Bauanzeige, Fertigstellungsanzeige gehören zu einem „richtigen“ Haus, nicht zum Gartenhaus. Ich will nicht sagen, sie sind völlig unnütz, aber hier sicher entbehrlich !
Egal:
was wird gebraucht ?
Bauantrag (Formularbogen), amtlicher Lageplan mit Eintragungen vorhanden +neu, Bauzeichnung Gartenhaus( Grundriss, Ansichten, evtl.Schnitt), Baubeschreibung (Details in Stichworten der Konstruktion und Material- liefert sicher der Hersteller mit),
Statik ebenso,
das wars.
Wenn man keine Ausnahmen in Anspruch nehmen will, etwa dichter an Grenze als erlaubt, größer als erlaubt, besondere Einbauten (Feuerstätten (!) oder Sanitäre Anlagen(!).
Mit 300 € ( + MWSt !) bist Du sehr gut bedient. Es werden aber m.E. noch Kosten hinzukommen. Etwa für den Lageplan (außer Du hast noch eine einigermaßen aktuelle Kopie).
MfG
duck313
Servus,
Wolfgang hat Dir erklärt, was da alles eine Rolle spielt. Kümmer Dich dringend darum - mit dem Angebot unter 300 € wirst Du vermutlich über den Tisch gezogen, weil es überhaupt nicht alles enthält, was nötig ist, oder auch viel zu viel. Es kann natürlich sein, dass der Ingenieur, der an dem Anbieter des Gartenhauses ‚dranhängt‘, von diesem subventioniert wird - wie auch immer, das bleibt alles vage, solange Du nicht weißt, was überhaupt nötig ist. Das hängt - ich sags grad noch ein weiteres Mal, dann hält es vielleicht besser - u.a. von der Größe des Gartenhauses, vom Bundesland, von der Lage des Grundstücks (innerorts - Außenbereich), aber auch vom örtlichen Bebauungsplan ab.
Es ist aber jedenfalls ein Jux, für die genannten Tätigkeiten im gegebenen Fall Honorar zusätzlich abzurechnen - stell Dir einfach mal vor, wie ein Fertig-Gartenhaus „gebaut“ wird.
Schöne Grüße
MM
Danke für die ausführliche Antwort.
Da wir absolut nicht wussten, was so etwas kostet, konnte ich nicht einschätzen, ob 300 Euro teuer oder günstig sind. Aus diesem Grund habe ich noch in der näheren Umgebung nach einem Vergleichspreis gefragt. Haben nicht damit gerechnet, dass dann so unterschiedliche Angebote dabei herauskommen.
Bei den 300 Euro sind schon 75 Euro für diese Zeichnung dabei sowie der Abweichungsantrag, der bei uns auch erforderlich ist.