Welche Aufteilung der Steuerklassen ist sinnvoll?

Hallo,
ich erhalte eine Pension von ca 2000,- €, meine zukünftige Frau wird eine Rente von ca 1400,- € erhalten. Rente ist ja nur sehr begrenzt zu versteuern. Welche Steuerklassen wären sinnvoll?

Vielen Dank im voraus.

Servus,

es gibt insgesamt nur eine Möglichkeit: III / V

Besser wäre zwar IV / IV, weil man dann leichter klarmachen könnte, dass jeder die Steuer für seinen Kram zahlt, aber das ist nur erlaubt, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo, ein Rentner hat /braucht gar keine Steuerklasse.

Nach der Heirat wird standardmäßig 4/4 festgelegt. Das hätte bei Euch den Vorteil, dass eine Nachzahlung wegen der Rente (dort erfolgt kein Steuerabzug) ziemlich ausgeschlossen ist.

Wenn Ihr 3/5 wählt, habt Ihr monatlich mehr Netto in der Hand.

Viel Glück

Barmer

wie Aprilfisch richtig angemerkt hat, ist für Euch eigentlich nur 3/5 vorgesehen. Ich bin aber gespannt, ob das auch automatisch so kommt.

Servus,

wenn nur einer der Ehegatten Arbeitslohn („Pension“) bezieht, darf die Steuerklassenkombi IV/IV nicht verwendet werden - ist übrigens bei ELStAM auch ausgeschlossen, dass man sie kriegt, weil das System weiß, ob die Lohnsteuerabzugsmerkmale des andren Ehegatten von einem Arbeitgeber abgerufen werden oder nicht.

Die an sich blödsinnige Vorschrift, dass IV/IV nur verwendet werden dürfen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, steht übrigens in § 38b EStG: Klick

Schöne Grüße

MM

Ist ja eigentlich nicht unsinnig, da es ja ohnehin nur zu Kombinationen kommen kann, wenn beide Arbeitslohn beziehen. Der Pensionär bekommt die III und fertig. Da gibt es keine Kombination.

Aber es gibt eine Kombination von Einkünften. Wenn man einen einfachen und klaren Überblick über die Verhältnisse haben möchte und jeder Ehegatte die Steuer für seinen Kram selber zahlen will, kommt eigentlich nur IV/IV in Frage, wenn man keine rechnerischen Klimmzüge unternehmen möchte.

Wenn im gegebenen Fall mit III/V gearbeitet wird (und ja, es wird dank ElStAM keine andere Möglichkeit geben), zahlt der Ehegatte mit Altersrente die ESt für den Ehegatten mit Pension in Gestalt von Vorauszahlungen mit. Das führt leicht zu völlig unsinnigen Vorstellungen über die Höhe der Besteuerung.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Euch Allen. Wenn ich Euch richtig verstanden habe, geht IV/IV vom Gesetz her nicht. Und wenn ich weiter richtig verstanden habe, soll der Rentner die III nehmen und der Pensionär die IV?

Schöne Grüße

DA