wer kann helfen??
Mein Vaters letzte Ehefrau verstarb 2002.Sie brachte 2 erwachsene Söhne mit in die Ehe.
Mein Vater und seine Frau hatten ein gemeinsames Testament hinterlegt, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben bestimmt hatten.
Leider verstarb mein Vater auch im letzten Jahr und
ich als einziges Kind meines Vaters wurde Alleinerbin.
Nun drohen die 2 Söhne den Pflichtteil Ihrer vorverstorbenen Mutter von mir einzuklagen.(Obwohl das Geld auf den gemeinsamen Konten meinem Vater ursprünglich gehörte,kann ich aber nicht ändern)
Ich habe mir soweit angelesen, dass die Söhne durch
die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung enterbt wurden, aber gesetzliche Erben ihrer Mutter sind und so mit Ihnen ein Plichtteil zu steht.
Nun meine Frage: Wie hoch ist der Anteil?
50% erbte mein Vater und 50% die Söhne(jeder 25%)oder
wegen des Testamentes (Enterbung) 75% meinem Vater
und nur 25% den Söhnen ( jeder 12,5% )
Vielen Dank für Eure Mühe
und a Happy New Year!!
claire
wer kann helfen??
Hallo Claire,
für eine genaue Antwort müsste man den Wortlaut des Testamentes kennen.
Falls dein Vater und seine Frau sich wirklich als Alleinerben eingesetzt haben, gilt:
wegen des Testamentes (Enterbung) 75% meinem Vater
und nur 25% den Söhnen ( jeder 12,5% )
Falls ein sog. Berliner Testament vorliegt gilt:
50% erbte mein Vater und 50% die Söhne(jeder 25%)oder
Notfalls muss in einem gerichtlichen Verfahren der Wille der Erblasser festgestellt werden. Dabei kommt sicher zum Tragen, ob nach dem Tod der Ehefrau deines Vaters dieser ein neues Testament gemacht hat. Wenn nein: evtl. bist auch du enterbt worden und erhältst nur den Pflichtteil.
ME geht es hier ohne Anwalt nicht.
Gruß
HaWeThie
Vielen Dank für Deine Antwort, obwohl ich es im falschen Brett angeschlagen habe - allgemeines Recht hätte wohl besser gepasst.
Mein Vater hatte nach dem Tode seiner Ehefrau noch einmal ein einseitiges Testament bei einem Notar
erstellt und mich als Alleinerbin benannt.
Das gemeinsame Testament - mit seiner Frau lautete Stichwortmässig:
- Widerruf aller zuvor errichteten Testamente
- gegenseitige Erbeinsetzung (Alleinerbe)
- genauer Wortlaut:Für den Fall,dass wir den
Erbfall des anderen nicht erleben, bestimmen wir
Ersatzerben:
1./2./3.(Die Söhne seiner Frau u.ich)
Mein Vater hat aber den Erbfall erlebt.
Gruss Claire