Hallo liebe Community!
Mich würde interessieren, ob ich als Kunde auch Gebühren oder Aufwandsentschädigungen geltend machen könnte?
Z.b für die Zeit die man mit der Kundenhotline vertrödelt, das Porto für einen Brief per Einschreiben oder für die Ausfallzeiten die man einen vertraglich zugesicherten Dienst nicht nutzen kann.
Über Infos würde ich mich freuen.
Klar kannst du das. Ob sie dir erstattet werden ist eine andere Sache.
Das würde mich auch interessieren.
Habe vor Jahren mal den jährlich eintreffenden Fragebogen der GEZ bei ebensolange nicht geänderten Bedingungen bei mir damit unfrei beantwortet, dass sie bitte die erbetenen Daten bei sich selber suchen sollen, weil ich Ihnen sonst meine Arbeit in Rechnung stelle.
Seitdem ist Ruhe.
Mich nerven einfach die großen Telekommunikationsfirmen. Egal welche, aber momentan ist es der große Kabelanbieter in NRW, vereinfacht mal Unity genannt. Für jeden Mist werden Gebühren erhoben, die Krönung waren 30€ für die Freischaltung der Einstellungen für den WLAN Router.
Und das ist wirklich kein Scherz. 30€ dafür das ich diverse Einstellungem im Routerprogramm vornehmen kann.
Jetzt ist der gemietete Hd Receiver kaputt gegangen. Erster Anruf bei der Hotline mit der Antwort der ist kaputt und wird in 2-3 Werktagen ausgetauscht. Eine Woche gewartet und ich bekomme anstatt des Receivers eine neue SmartCard. Nächster Anruf bei der Hotline, dass wäre alles in Ordnung die Sachen kommen zeitversetzt. Danach kam dann ein Brief, bitte schicken Sie die alte SmartCard zurück. Nächster Anruf bei der Hotline und dann stellte sich raus, dass der Kollege vom ersten Anruf den falsche Knopf gedrückt hatte und anstatt des neuen Receivers mir die neue SmartCard zugeschickt hat.
Soooo, jetzt muss ich innerhalb von 10 Tagen die alte SmartCard zurückschicken( am besten per Einschreiben ) sonst droht eine Gebühr von 35€, den neuen Receiver habe ich immer noch nicht und kann seit 2 Wochen kein Fernsehen mehr gucken.
Kann ja wohl nicht sein, dass ich die ganzen Kosten übernehmen muss.
Ist das denn nirgendwo gesetzlich geregelt, da die AGB von Unity sehr schwammig und natürlich eher im Vorteil für die Firma formuliert wurde.