Hallo zusammen,
wir haben heute für unsere Tochter einen Pass beantragt (und bekommen), der aber nur bis zum 12. Lebensjahr gültig ist. Normalerweise sind die Kinderreisepässe 6 Jahre gültig, und unsere Tochter ist 8 1/2, aber Kinderreisepässe sind eben auch nur bis zum 12. Lebe…. Ich fragte dann den Sachbearbeiter, was danach ist, und er meinte, danach könnte sie einen Personalausweis bekommen. Ich wusste nur etwas von 16 Jahren, sprach ihn darauf an, ob die nicht erst ab 16 sind, er verneinte es. Wie ich jetzt feststelle, hatte ich doch Recht. Dann habe ich weiter gesucht. Auf der Homepage unserer Stadt steht:
„Wenn Sie in […] Ihre Hauptwohnung haben und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgeramt beantragen. In Ausnahmefällen ist eine frühere Antragstellung möglich. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.“
In dieser Verwaltungsvorschrift steht im § 4 Absatz 4a unter 4.4a.1: „Ein Kinderreisepass kann nur für Kinder ausgestellt werden, wenn diese noch nicht zwölf Jahre alt sind. Alternativ kann ein Reisepass ausgestellt werden. Wenn das Kind zehn Jahre oder älter ist, ist der Passantrag von dem Kind zu unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinderist zulässig. […]“
Verstehe ich das nun richtig, dass es bis 12 den Kinderreisepass gibt, und zwischen 12 und mindestens 16 (wenn man einen Personalausweis beantragen könnte, ansonsten bis 18) einen „normalen“ Reisepass, aber nur mit Einverständnis der Eltern? Also zwischen 12 und 16 könnte man sich nur mit einem Reisepass „ausweisen“, richtig?
Viele Grüße
Christa