dimonz
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In meinem Arbeitsvertrag ist folgender Passus enthalten:
Vorübergehende Arbeitsverhinderung
Eine Vergütungspflicht bei vorübergehender Arbeitsverhinderung laut§§ 616 und 629 BGB sowie § 2 SGB III wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Was genau bedeutet das? Wird dadurch auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen?
Christa
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Was hat das damit zu tun? Hast du dir die genannten Paragraphen angeschaut? Nein? Dann ist allerhöchste Zeit!
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/2.html
Wenn du jüngere Kinder hast, ist höchstens das für dich interessant:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/krankes-kind-fakten-zu-freistellung-und-entgeltfortzahlung_76_299548.html