Hallo
Gestern wurden durch den 1. Senat des Bundesarbeitsgerichtes die früheren Urteile, die der Gewerkschaft CGZP die Tariffähigkeit absprachen, in vollem Umfang bestätigt.
http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?i…
http://www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7850
Welche Auswirkungen kann das denn jetzt haben?
Sind Arbeitsverträge die sich auf die CGZP beziehen unwirksam?
Bekommen die betroffenen Leiharbeitnehmer jetzt gleichen Lohn wie die Festangestellten (Equal-Pay)? Auch rückwirkend?
Können die Leiharbeitsfirmen das überhaupt bezahlen?
Danke und Gruß vonsales
Hallo
Welche Auswirkungen kann das denn jetzt haben?
Das ist noch nicht ganz klar.
Sind Arbeitsverträge die sich auf die CGZP beziehen
unwirksam?
Sieht so aus.
Bekommen die betroffenen Leiharbeitnehmer jetzt gleichen Lohn
wie die Festangestellten (Equal-Pay)? Auch rückwirkend?
Wenn es für die Leiharbeitsfirmen dumm läuft, sogar bis zu 4 Jahre zurück… zur Freude der Leiharbeiter und der Sozialkassen.
Können die Leiharbeitsfirmen das überhaupt bezahlen?
Das ist eine der guten Fragen…
Gruss HighQ
Nun ja …
… irgendwie hab ichs im Urin, dass die noch vors BVerfG ziehen wollen.
Und noch den EUGH, die Nato und die UNO einschalten.
Greetz
S_E
… irgendwie hab ichs im Urin, dass die noch vors BVerfG
ziehen wollen.
Und noch den EUGH, die Nato und die UNO einschalten.
Nicht zu vergessen, dass die eventuell Beistand von ganz oben anfordern könnten.
Hi,
mal abgesehn von dem, was da evtl noch entschieden wird…
Welche Auswirkungen kann das denn jetzt haben?
Du fragst ja nach dem KANN.
Sind Arbeitsverträge die sich auf die CGZP beziehen
unwirksam?
Nein, aber die Teile, die im ungültigen Tarif anders für den AN geregelt werden, als es ein Gesetz )oder eine andere rechtliche Grundlage) vorsieht, wären nichtig.
Bekommen die betroffenen Leiharbeitnehmer jetzt gleichen Lohn
wie die Festangestellten (Equal-Pay)? Auch rückwirkend?
Das KANN passieren
Können die Leiharbeitsfirmen das überhaupt bezahlen?
Das bezweifle ich mal!
Blöd ist jedoch für Entleiher, dass sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Verleiher von den Sozialversicherungen 4 Jahre rückwirkend in die Pflicht genommen werden können.
Sieh mal hier
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1292…
Gruß
Guido