Welche Auswirkungen hat die GVO-EU-Verordnung?

Hallo,
Anfang Juni wurde ja von der EU eine neue Verordnung bezüglich der GVO im Kfz-Bereich erlassen. Diese soll ja bewirken, soweit ich das verstanden habe, dass ich ein Auto ohne Garantieverlust auch in eine „Nicht-Vertragswerkstatt“ zur Inspektion geben kann. Wenn dies so ist, würde es mich interessieren, ob das auch für 50ccm Motorroller gilt, oder ob diese nicht unter die Kategorie Kfz fallen

Antworten sollten bitte nicht rein spekulativ sein! :smile:

Vielen Dank schon mal im voraus!

Grüße,
Florian

[…]würde es mich
interessieren, ob das auch für 50ccm Motorroller gilt, oder ob
diese nicht unter die Kategorie Kfz fallen

Nein, Motorroller fallen nicht unter Kfz im Sinne der Verordung, es sei denn, sie hätten mindestens drei Räder …