Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung auf ALG?

Meine Tochter (23) hat einen befristeten Arbeitsvertrag im Außendienst mit Firmenwagen (auch zur privaten Nutzung). Der Vertrag läuft am 31.10.2013 aus. Nun hat der Arbeitgeber angeboten, das Arbeitsverhältnis bereits zum 30.09.2013 zu beenden und ihr dafür eine Abfindung zu zahlen.

Bekommt meine Tochter bei der Arbeitsagentur eine Sperrfist über den 31.10.13 hinaus?
Ist sie innerhalb der Sperrfrist sozialversichert?
Wie hoch sollte die Abfindung sein, damit sie keinen ‚Verlust‘ macht, sofern sie noch keinen neuen Job hat (Nettogehalt + EKSt + was noch?)?
Gibt es noch etwas zu beachten?

Meine Tochter ist bereits aktiv auf Arbeitssuche, hat aber noch nichts gefunden. Sie hat ihren Termin bei der Arbeitsagentur leider erst Ende September.

tut mir leid, aber mit ALG-Regelungen kenne ich mich nicht so gut aus. Hinzu kommt, dass die Entscheidung zu einem Sachverhalt oft abhängig vom Sachbearbeiter ist, so dass es durchaus zu unterschiedlicher Handhabung kommen kann.
Am Sichersten erscheint es mir daher, den einen Monat noch weiter zu arbeiten, dann kommt es gar nicht erst zu Problemen und die meisten Fragen hätten sich erledigt.
Gruß

Wenn das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt wird, keine Sperrfrist.
Würde aber auf Erfüllung des Arbeitsvertrages bestehen, denn je nach Höhe der Abfindung wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Hallo,

sofern deine Tochter den Aufhebungsvertrag unterschreibt, tritt wahrscheinlich eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, da sie der Arbeitslosigkeit „zustimmt“.
Je nach Höhe der Abfindung ruht zudem der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie lange der Anspruch ggf. ruht, basiert auf einer sehr komplexen Vergleichsberechnung.

Gruß