ich habe ein grosses Problem weiss zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich stelle einfach mal meine frage:
mein vater hat bei einem autohändler auf finanzierung ein pkw gekauft. den fahrzeugbrief hat die bank bekommen. er steht als halter im brief, ich bin aber besitzer und finanziere den PKW (Versicherung Steuer) seit über einem Jahr. Nun ist mein Vater leider verstorben. Der PKW ist aber noch nicht abbezahlt. Nun würde ich gerne bei der Bank anfragen, ob ich die Restssummer bezahlen kann und im Gegenzug den Fahrzeugbrief erhalte. Nur leider kenne ich weder den Autohandel, noch die Bank welche den Brief hat. Aufzeichnungen darüber sind scheinbar nicht mehr vorhanden. Ich habe nur das Fahrzeug und den Fahrzeugschein. Kann mir jemand sagen, wo ich erfahren kann, welche Bank im Moment den Fahrzeugbrief besitzt. Und wenn nicht wie ich nun am besten weiterverfahren soll, um den PKW auf meinen Namen umzuschreiben?
mein vater hat bei einem autohändler auf finanzierung ein pkw
gekauft. den fahrzeugbrief hat die bank bekommen. er steht als
halter im brief, ich bin aber besitzer und finanziere den PKW
(Versicherung Steuer) seit über einem Jahr.
Ähm, finanzierst Du den Wagen wirklich (das würde Deine Frage sehr verwunderlich machen:wink:) oder zahlst Du nur den Unterhalt?
Irgendwoher und -wohin müssen doch wohl die Raten für das Fahrzeug geflossen sein. D.h. es muss doch ein Konto Deines Vaters existieren, von dem regelmäßig Abbuchungen hierfür getätigt wurden. Wenn das so ist, dann ließe sich doch dort einfach recherchieren, wohin die Abbuchungen gingen. Und wenn erst einmal die BLZ bekannt ist, dann sollte sich doch der Finanzierer finden lassen …
Nebenbei: Löse einfach alle Konten auf, irgendwann kommt sicher eine Zahlungsaufforderung, dann weißt Du es (nicht ganz ernst gemeint:wink:)
Und wenn
nicht wie ich nun am besten weiterverfahren soll, um den PKW
auf meinen Namen umzuschreiben?
So einfach ist die Sache nicht. Durch den Tod des Vaters ist der Erbfall eingetreten und das Kfz fällt in die Erbmasse. D.h. nur wenn Du Alleinerbe bist (was durch entsprechenden Erbschein/Testament nachgewiesen werden müsste) kannst Du das Fahrzeug auf dich umschreiben lassen. Gibt es weitere Erben (Mutter/Geschwister/Dritte) seid ihr in Erbengemeinschaft und es muss dann im Rahmen der Erbauseinandersetzung geklärt werden, wer das Fahrzeug bekommt. Das kann ganz unproblematisch sein, kann aber auch in größeren Streit ausarten.
Was die weitere Ratenzahlung angeht, so kann man die erste Antwort nur bestätigen: Es müssen sich Buchungsbelege (Kontoauszüge) hierzu finden lassen. Ggf. fordert man diese als Zweitschrift von der Bank an (die aber auch bis zur Vorlage eines Erbscheins ggf. wenig kooperativ ist). Im Zweifelsfall wird sich das kreditgebende Institut schon melden, wenn Raten ausbleiben.